23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 8992

Drucken
Urteil18.11.2009Bayerischer Verwaltungsgerichtshof4 B 08.1652
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil18.11.2009

Bayerischer VGH zum Wegfall der Zweit­woh­nungs­steuer, wenn Haupt- und Zweitwohnung im selben Feriengebiet liegenUnter­schiedliche Charakter der Landschaft führen auch bei nah beieinander liegenden Wohnungen zu Zweit­woh­nungs­steu­er­pflicht

Von einem Eigentümer, der neben seiner Hauptwohnung eine Zweitwohnung besitzt, kann eine Gemeinde Zweit­woh­nungs­steuer erheben. Die Steuerpflicht entfällt allerdings, wenn die Zweitwohnung nicht für den privaten Wohnbedarf des Eigentümers zur Verfügung steht. Dabei wird in der Regel zugunsten des Eigentümers vermutet, dass er die Zweitwohnung dann nicht privat nutzt, wenn sie „im selben Feriengebiet“ liegt wie die Hauptwohnung. Unter­schiedliche Charakter der Landschaft können jedoch auch bei nah beieinander liegenden Wohnungen zu einer Zweit­woh­nungs­steu­er­pflicht führen. Dies entschied der Bayerischer Verwal­tungs­ge­richtshof.

In dem zugrunde liegenden Fall lag die Hauptwohnung in Tettnang am Bodensee und die Zweitwohnung 34 km entfernt in Markt Scheidegg in den Westallgäuer Bergen.

Kilometermäßige Entfernung zwischen Haupt- und Zweitwohnung nicht immer ausschlaggebend

Ob hier die Zweitwohnung „im selben Feriengebiet“ liegt, entscheidet sich – so das Gericht – nicht in erster Linie nach der kilome­ter­mäßigen Entfernung zwischen Haupt- und Zweitwohnung. Vielmehr sind ausschlaggebend der unter­schiedliche Charakter der Landschaft, der klimatischen Bedingungen und die damit verbundenen möglichen Freizeit­ak­ti­vitäten.

Gericht verneint Lage "im selben Feriengebiet"

Das Gericht hat im vorliegenden Fall die Lage „im selben Feriengebiet“ verneint. Die beiden Orte unterscheiden sich nach diesen Kriterien deutlich voneinander, da die Hauptwohnung in einem Obst- und Hopfenanbauort im Hinterland des Bodensees auf 70 Höhenmetern und die Zweitwohnung im Wintersport- und Bergwanderort auf rund 1000 Höhenmetern im Westallgäu liegt. Im Ergebnis blieb es daher bei der Pflicht, die Zweitwohnungssteuer zu zahlen.

Quelle: ra-online, Bayerische Landesanwaltschaft

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8992

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI