18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss19.03.2012

Sturz einer Beamtin in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage stellt keinen Arbeitsunfall darUnberechtigt genutzte Garage gehört nicht zum dienst­un­fa­ll­rechtlich geschützten Arbeitsweg

Grundsätzlich sind Beamte auf ihrem Weg von der Arbeit nach Hause noch von der staatlichen Dienst­un­fa­ll­fürsorge geschützt. Stürzt eine Beamtin jedoch in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrer eigenen Wohnung liegt, stellt keinen dienst­un­fa­ll­rechtlich geschützten Arbeitsunfall dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Beamtin auf dem Heimweg von der Arbeit auf der Straße bei ihrem Mehrfa­mi­li­enhaus keinen Parkplatz gefunden und fuhr deshalb in eine benachbarte Großgarage mit über 450 Stellplätzen. Dort stürzte sie beim Aussteigen aus dem Auto. Das Parkhaus steht zwar eigentlich nur den Mietern von Stellplätzen zur Verfügung, die Schranke ist jedoch in Stoßzeiten oft nicht geschlossen, weshalb das Parkhaus in der Nachbarschaft auch von Unberechtigten häufig benutzt wird.

Beamtin sieht in Parkhausfläche dienst­un­fa­ll­rechtlich geschützten Arbeitsweg

Die Beamtin war der Auffassung, dass das Parkhaus wegen des unüber­schaubaren Nutzerkreises noch als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen sei und sie sich somit noch auf dem dienst­un­fa­ll­rechtlich geschützten Arbeitsweg befunden habe.

Privates Großparkhaus nicht mit öffentlichem Parkhaus gleichzusetzen

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof sah dies jedoch anders. Ein so großes Parkhaus sei zwar nicht mit einer privaten Einzelgarage vergleichbar, es habe jedoch einen anderen Charakter als ein öffentliches Parkhaus, das für jeden zugänglich ist. Die Nutzung stehe nur berechtigten Mietern und damit einem beschränkten Kreis offen; es sei unerheblich, dass auch andere Personen, so wie hier die Beamtin, die Garage unberechtigt nutzten.

Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13309

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI