21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen drei Hände erschiedener Hautfarbe vor einer Weltkarte.

Dokument-Nr. 5175

Drucken
Urteil14.11.2007Bayerischer Verwaltungsgerichtshof23 B 07.30496 u.a.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil14.11.2007

Sunniten aus dem Zentralirak dürfen nicht abgeschoben werdenDrohende Gruppen­ver­folgung aus religiösen Gründen

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat entschieden, dass irakischen Staats­an­ge­hörigen sunnitischer Religi­o­ns­zu­ge­hö­rigkeit aus dem Zentralirak bei einer Rückkehr in den Irak mit beachtlicher Wahrschein­lichkeit eine Gruppen­ver­folgung durch nichtstaatliche Akteure droht und eine innerstaatliche Fluchtal­ter­native nicht besteht.

Die Verfahren wurden geführt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den früher eingeräumten Abschie­bungs­schutz nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz a.F. (nunmehr § 60 Abs. 1 Aufent­halts­gesetz) widerrufen hatte. Der 23. Senat bestätigte die Rechtsprechung einer Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Ansbach, welche die Wider­rufs­be­scheide des Bundesamtes als rechtswidrig aufgehoben hatte.

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof gelangte zu der Auffassung, dass sich die Lage der sunnitischen Bevölkerung im Zentralirak in den letzten Jahren drastisch verschlechtert habe. Täglich fänden eine Vielzahl von Anschlägen mit oft tödlichen Folgen für die Betroffenen statt, was zu einer großen Fluchtbewegung ins benachbarte Ausland geführt habe, die nach wie vor anhalte. Der irakische Staat sei nicht in der Lage, den Schutz seiner Bürger zu gewährleisten, sondern beteilige sich vielmehr an den inter­kon­fes­si­o­nellen Ausein­an­der­set­zungen. Angesichts der verheerenden Sicherheitslage schwebten die Sunniten in der Gefahr, Opfer religiös-politisch motivierter Gewaltakte zu werden. Eine Rückkehr in den kurdisch verwalteten Nordirak sei Irakern allenfalls zumutbar, wenn dort aufgrund von Familien- oder Stammes­ver­bin­dungen das wirtschaftliche Existenzminimum gesichert sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 19.11.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5175

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI