15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 9112

Drucken
Urteil25.01.2010Bayerischer Verwaltungsgerichtshof22 N 09.1193
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil25.01.2010

Bayerischer VGH kippt "Dönerverbot"Sperr­zeit­ver­ordnung für Abgabe von Speisen und nichta­l­ko­ho­lischen Getränken unwirksam

Die von der Stadt Augsburg erlassene Sperr­zeit­ver­ordnung ist unwirksam, soweit darin der Sperrzeitbeginn für die Abgabe von Speisen und nichta­l­ko­ho­lischen Getränken über die Straße auf 1 Uhr vorverlegt wird. Dies entschied der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof.

Im zugrunde liegenden Fall gab der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof einem Normen­kon­trol­lantrag von zwei, von der Verordnung betroffenen Gastwirten statt, denen es in dem Verfahren vor allem darum ging, dass ihre Kunden nach 1 Uhr keinen Döner mehr ins Freie mitnehmen dürfen. Die Abgabe von alkoholischen Getränken über die Straße war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Verordnung weder aus Gründen des Schutzes vor schädlichen Lärmein­wir­kungen noch aus Gründen der öffentlichen Reinlichkeit gerechtfertigt

Nach Auffassung des Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshofs kann die Sperr­zeit­ver­ordnung, soweit sie die Abgabe von Speisen und nichta­l­ko­ho­lischen Getränken über die Straße betrifft, weder aus Gründen des Schutzes vor schädlichen Lärmein­wir­kungen noch aus Gründen der öffentlichen Reinlichkeit oder aus beiden Gründen gemeinsam gerechtfertigt werden. Die Stadt könne zwar grundsätzlich für den von der Verordnung umfassten Innen­stadt­bereich zur Bekämpfung schädlicher Umwelt­ein­wir­kungen in der Zeit zwischen 1 Uhr und 5 Uhr nachts eine Sperr­zeit­ver­ordnung erlassen. Die konkrete Ausgestaltung sei aber unver­hält­nismäßig, da sie in unzumutbarer Weise die Betreiber von Imbiss­gast­stätten mit Verkauf über die Straße belaste. Zudem habe die Stadt das von ihr verfolgte legitime Ziel des Nachtruhe- und Gesund­heits­schutzes stark relativiert, indem die Gaststätten ohne Verkauf über die Straße bis 5 Uhr früh geöffnet haben und Alkohol ausschenken dürfen.

Quelle: ra-online, Bayerischer VGH

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9112

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI