Dokument-Nr. 6977
Permalink https://urteile.news/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil22.10.2008
Flächennutzungsplanung muss bestehende Windkraftanlagen berücksichtigen
In Flächennutzungsplänen können Sondergebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Außerhalb solcher Konzentrationsflächen stehen der Errichtung von Windkraftanlagen in der Regel öffentliche Belange entgegen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Eine entsprechende Standortplanung der Stadt Kitzingen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof soeben für rechtswidrig erklärt, weil Abwägungsfehler unterlaufen sind (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Stadt hatte die Interessen der Betreiber von bestehenden Windkraftanlagen nicht berücksichtigt, wohl in der Meinung, dass diese ohnehin Bestandsschutz genießen würden. Nach Ansicht des Gerichts hätte aber bedacht werden müssen, dass nur die Aufnahme der Altanlagen in Sondergebiete über den bloßen Bestandsschutz hinaus auch noch eine Erneuerung und Neuanordnung der Anlagen ermöglicht.
Die Stadt Kitzingen hat den Fehler zwischenzeitlich mit einer Änderung des Flächennutzungsplans korrigiert.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 12.11.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6977
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.