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Dokument-Nr. 6977

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Urteil22.10.2008Bayerischer Verwaltungsgerichtshof22 BV 06.2701
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil22.10.2008

Flächen­nut­zungs­planung muss bestehende Windkraft­anlagen berücksichtigen

In Flächen­nut­zungs­plänen können Sondergebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Außerhalb solcher Konzen­tra­ti­o­ns­flächen stehen der Errichtung von Windkraft­anlagen in der Regel öffentliche Belange entgegen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Eine entsprechende Standortplanung der Stadt Kitzingen hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof soeben für rechtswidrig erklärt, weil Abwägungsfehler unterlaufen sind (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Stadt hatte die Interessen der Betreiber von bestehenden Windkraft­anlagen nicht berücksichtigt, wohl in der Meinung, dass diese ohnehin Bestandsschutz genießen würden. Nach Ansicht des Gerichts hätte aber bedacht werden müssen, dass nur die Aufnahme der Altanlagen in Sondergebiete über den bloßen Bestandsschutz hinaus auch noch eine Erneuerung und Neuanordnung der Anlagen ermöglicht.

Die Stadt Kitzingen hat den Fehler zwischen­zeitlich mit einer Änderung des Flächen­nut­zungsplans korrigiert.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 12.11.2008

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