Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil22.10.2008
Flächennutzungsplanung muss bestehende Windkraftanlagen berücksichtigen
In Flächennutzungsplänen können Sondergebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Außerhalb solcher Konzentrationsflächen stehen der Errichtung von Windkraftanlagen in der Regel öffentliche Belange entgegen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Eine entsprechende Standortplanung der Stadt Kitzingen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof soeben für rechtswidrig erklärt, weil Abwägungsfehler unterlaufen sind (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Stadt hatte die Interessen der Betreiber von bestehenden Windkraftanlagen nicht berücksichtigt, wohl in der Meinung, dass diese ohnehin Bestandsschutz genießen würden. Nach Ansicht des Gerichts hätte aber bedacht werden müssen, dass nur die Aufnahme der Altanlagen in Sondergebiete über den bloßen Bestandsschutz hinaus auch noch eine Erneuerung und Neuanordnung der Anlagen ermöglicht.
Die Stadt Kitzingen hat den Fehler zwischenzeitlich mit einer Änderung des Flächennutzungsplans korrigiert.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 12.11.2008