15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6892

Drucken
Urteil01.10.2008Bayerischer Verwaltungsgerichtshof22 B 08.1660
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil01.10.2008

Grund­was­ser­mess­stellen für die Erforschung des Tiefen­grund­wassers zulässig

Nach den Bestimmungen des Wasserrechts bedarf die Errichtung von Grund­was­ser­mess­stellen der Erlaubnis. Die Behörde darf diese nicht bereits deshalb versagen, weil ein späteres Einwirken auf das Tiefen­grund­wasser der tertiären Bodenschichten bei der beabsichtigten Nassauskiesung aller Voraussicht nicht erlaubt werden könnte und deshalb kein Interesse an den Messstellen bestehen könne. Zwar steht das Tiefen­grund­wasser unter besonderem Schutz, weswegen seine Benutzung strengen Anforderungen unterliegt. Dennoch kann der Antragsteller ein Interesse an der Erforschung der dortigen Verhältnisse haben, um die Abbauwürdigkeit etwaiger Kiesvorkommen besser beurteilen zu können.

Im konkreten Fall hatte das Landratsamt Landshut einem Kiesunternehmer die Erlaubnis für die Messstellen versagt. Zur Begründung führte es aus, dass aller Voraussicht nach eine spätere Nutzung zur Kiesausbeute nicht in Betracht komme. Grund sei der besondere Schutz des Tiefen­grund­wassers im Landes­ent­wick­lungs­programm und die Tatsache, dass die Region 13 – Landshut auf dieses Wasser künftig angewiesen sein werde. Dieses Grundwasser solle als Reserve für künftige Generationen erhalten bleiben. Wie der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof nun entschied, kommt es jedoch für die Ausübung des Bewirt­schaf­tungs­er­messens auf das konkrete Vorhaben an. Erwartet der Antragsteller weitere Erkenntnisse aus den Messstellen in Bezug auf die Beurteilung der Grund­was­ser­ver­hältnisse und der Abbauwürdigkeit von Kiesvorkommen, darf er auch die Messstellen errichten. Er hat insoweit ein Interesse an der Klärung dieser Fragen. Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass eine spätere – noch gar nicht beantragte – Kiesausbeute voraussichtlich nicht geneh­mi­gungsfähig sein wird. Die Behörde hat ihr Ermessen in Bezug auf den konkreten Sachverhalt und den gestellten Antrag auszuüben. Die Errichtung der Messstellen ist ohne jede Gefährdung des Tiefen­grund­wassers möglich. Sie kann zur Klärung der Kiesab­bau­mög­lichkeit beitragen; an dieser Klärung hat der Kiesunternehmer auch ein rechtlich schutzwürdiges Interesse.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 27.10.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6892

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI