Dokument-Nr. 6626
Permalink https://urteile.news/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil11.07.2008
Verschärfte Immissionsgrenzwerte im Industriegebiet unzulässigIndustriegebiet ist kein Gewerbegebiet
Ein Industriegebiet darf nicht in der Weise bauplanungsrechtlich festgesetzt werden, dass generell die für Gewerbegebiete geltenden (niedrigeren) Immissionsgrenzwerte zur Anwendung kommen.
Die Gemeinde Mainaschaff hatte einen Bebauungsplan aufgestellt, der für ein Industriegebiet Lärmgrenzwerte vorschrieb, wie sie ansonsten für Gewerbegebiete gelten. Darauf gestützt, forderte sie erhöhte Schallschutzmaßnahmen von der Deutschen Bahn, die in der Nachbarschaft ein sogenanntes Umrichterwerk (zur Umwandlung von "Normalstrom" in den speziellen "Bahnstrom") errichten wollte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt und die Klage der Gemeinde abgewiesen. Die allgemeine Zweckbestimmung eines Industriegebietes bestehe gerade darin, solche Gewerbebetriebe unterzubringen, die in anderen Baugebieten unzulässig sind, weil von ihnen erhebliche Belästigungen ausgehen. Nach dem beanstandeten Bebauungsplan sollten sich in dem Industriegebiet aber nur solche Betriebe ansiedeln dürfen, die von ihrem Störpotential her auch in einem Gewerbegebiet zulässig sind. Dadurch werde das Baugebiet von seinem Gebietstyp her in ein Gewerbegebiet verändert, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gebe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 22.08.2008
der Leitsatz
1. Ein an einem nicht behebbaren Fehler leidender Bebauungsplan kann in der Regel eine wehrfähige Rechtsposition von Gemeinden gegenüber fremden Fachplanungen nicht begründen.
2. Für die Festsetzung eines eingeschränkten Industriegebiets in der Weise, dass generell die Orientierungswerte eines Gewerbegebiets als Immissionsgrenzwerte vorgeschrieben werden, fehlt es an einer Rechtsgrundlage.
3. Die allgemeine Zulassung von Betriebswohnungen in Industrie- oder Gewerbegebieten begegnet in der Regel Bedenken im Hinblick auf die Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung dieser Gebietstypen.
4. Soweit nach der Konzeption eines Bebauungsplans ausreichender Lärmschutz gegenüber einer Vorbelastung durch Straßen- und Eisenbahnverkehr nur durch architektonische Selbsthilfe der Bauherrn sichergestellt werden kann, die auch gegenüber den durch eine Fachplanung hervorgerufenen Lärmimmissionen wirksam ist, liegt ein für die Fachplanung abwägungserheblicher kommunaler Belang nicht vor.
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6626
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.