21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31165

Drucken
Beschluss09.12.2021Bayerischer Verwaltungsgerichtshof20 NE 21.2902
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss09.12.2021

Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof bestätigt vorläufig das Verbot von Weihnachts­märktenBayVGH lehnt Eilantrag ab

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die Vorschrift in § 10 Abs. 3 der 15. Bayerischen Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung (BayIfSMV) zur Untersagung von Jahres- und Weihnachts­märkten als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalterin des Regensburger Weihnachtsmarkt „Thurn und Taxis“ abgelehnt.

Der BayVGH stellt in seiner Begründung klar, dass die angegriffene Vorschrift nur solche Weihnachts­märkte verbiete, die als Freizei­t­ein­richtung einzustufen seien. Nur falls auf einem Weihnachtsmarkt unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausgeübt würden, handle es sich um eine solche Freizei­t­ein­richtung. Reine Warenmärkte seien von der Untersagung nicht umfasst. Dies entspreche der bundes­ge­setz­lichen Regelung im Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz, wonach Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus die Untersagung oder Beschränkung von Freizei­t­ein­rich­tungen oder ähnlichen Veranstaltungen sein könnten.

Als Freizei­t­ein­rich­tungen eingestufte Märkte rechtmäßig untersagt

Die Untersagung von Jahres- und Weihnachts­märkten, die als Freizei­t­ein­rich­tungen einzustufen seien, erweise sich aller Voraussicht nach als rechtmäßig. Die Untersagung stehe unter Berück­sich­tigung der derzeitigen pandemischen Lage nicht außer Verhältnis zu dem Regelungsziel, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der (intensiv-)medizinischen Behand­lungs­ka­pa­zitäten zu vermeiden. Der BayVGH hatte in seiner Entscheidung nur über die Wirksamkeit der entsprechenden Regelung in der 15. BayIfSMV zu entscheiden. Ob der Regensburger Weihnachtsmarkt „Thurn und Taxis“ in seiner konkreten Ausgestaltung stattfinden darf, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Diese Frage ist von den zuständigen Behörden vor Ort zu entscheiden.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31165

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI