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Dokument-Nr. 31166

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Beschluss08.12.2021Bayerischer Verwaltungsgerichtshof20 NE 21.2821
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss08.12.2021

Eilantrag gegen 2G-Regelung bleibt ohne ErfolgBayVGH bestätigt 2G-Regelung für Gastronomie und Beherbergungs­branche

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die 2G-Regelung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und einen entsprechenden Eilantrag von zwei Privatpersonen abgelehnt.

Die Antragsteller hatten sich gegen die Vorschrift in § 5 der 15. Bayerischen Infek­ti­o­ns­schutz­maß­nah­men­ver­ordnung gewandt, nach der zahlreiche Einrichtungen wie zum Beispiel die Gastronomie oder die Beher­ber­gungs­branche nur noch von geimpften oder von einer Coronainfektion genesenen Personen betreten werden dürfen.

Maßnahme ist verhältnismäßig und angemessen

Der für das Infek­ti­o­ns­schutzrecht zuständige 20. Senat des BayVGH lehnte den Eilantrag ab, weil die 2G-Regelung voraussichtlich rechtmäßig sei. Die Zutritts­be­schränkung sei angesichts des derzeitigen pandemischen Geschehens und der Situation auf den Inten­sivsta­tionen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, vor allem aber auch des Gesund­heits­systems vor einer Überlastung geeignet, erforderlich und angemessen. Insbesondere sei eine Testpflicht für nicht-immunisierte Personen nicht gleich geeignet, da ein Test nicht vor einer Ansteckung und schwerwiegenden Krank­heits­ver­läufen schütze. Zudem könne von lediglich getesteten Personen die Infektion auch in stärkerem Ausmaß und für einen längeren Zeitraum weiter­ver­breitet werden als von geimpften oder genesenen Personen. Vor diesem Hintergrund sei die 2G-Regelung auch angemessen und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleich­be­handlung. Die Antragsteller könnten sich auch nicht mit Erfolg auf ihr Recht auf Selbst­ge­fährdung berufen, weil Ziel der Maßnahme auch sei, eine Überlastung der (intensiv-) medizinischen Behand­lungs­ka­pa­zitäten zu vermeiden und so die Versorgung möglichst aller Patienten zu gewährleisten.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)

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