15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29439

Drucken
Beschluss10.11.2020Bayerischer Verwaltungsgerichtshof20 NE 20.2349
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss10.11.2020

Corona-Pandemie: Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehntGewährung einer Tragepause während Pausen im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen in Bayern abgelehnt. Die entsprechende Vorschrift sei jedoch so auszulegen, dass für die Schüler im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands die Möglichkeit zu Tragepausen bestehen müsse.

Die von ihren Eltern vertretenen Antrag­stel­le­rinnen, zwei in Bayern lebende Grund­schü­le­rinnen, sowie ihr Vater verfolgten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Ziel, den Vollzug der Achten Bayerischen Infek­ti­o­ns­schutz­maß­nah­men­ver­ordnung vom 30. Oktober 2020 (8. BayIfSMV) einstweilen auszusetzen, soweit diese die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auf dem Schulgelände vorsehe.

BayVGH: Maskenpflicht verhält­nis­mäßige Schutzmaßnahme

Der BayVGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Maskenpflicht bei summarischer Prüfung eine verhält­nis­mäßige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sei. Anhand der gegebenen Datenlage lasse sich auch bei jüngeren Schülern nicht ausschließen, dass sie sich mit dem Virus infizieren oder die Infektion an andere weitergeben.

Tragepause im Freien bei Mindestabstand erforderlich

Das Tragen einer Maske sei für die Schüler grundsätzlich zumutbar. Weil Schüler wegen der Schulpflicht das Tragen einer MNB nicht vermeiden könnten, verlange der Verhält­nis­mä­ßig­keits­grundsatz jedoch, dass ihnen während Pausen im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands eine Tragepause ermöglicht werde. Eine verfas­sungs­konforme Auslegung der Regelungen der 8. BayIfSMV mache diese Ausnahme von der Maskenpflicht, die bei Grundschülern auch von Kinder- und Jugend­me­di­zinern gefordert werde und im neuen Rahmen­hy­gi­e­neplan für Schulen angesprochen sei, erforderlich.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29439

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI