Dokument-Nr. 29439
Permalink https://urteile.news/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss10.11.2020
Corona-Pandemie: Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehntGewährung einer Tragepause während Pausen im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen in Bayern abgelehnt. Die entsprechende Vorschrift sei jedoch so auszulegen, dass für die Schüler im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands die Möglichkeit zu Tragepausen bestehen müsse.
Die von ihren Eltern vertretenen Antragstellerinnen, zwei in Bayern lebende Grundschülerinnen, sowie ihr Vater verfolgten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Ziel, den Vollzug der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober 2020 (8. BayIfSMV) einstweilen auszusetzen, soweit diese die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auf dem Schulgelände vorsehe.
BayVGH: Maskenpflicht verhältnismäßige Schutzmaßnahme
Der BayVGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Maskenpflicht bei summarischer Prüfung eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sei. Anhand der gegebenen Datenlage lasse sich auch bei jüngeren Schülern nicht ausschließen, dass sie sich mit dem Virus infizieren oder die Infektion an andere weitergeben.
Tragepause im Freien bei Mindestabstand erforderlich
Das Tragen einer Maske sei für die Schüler grundsätzlich zumutbar. Weil Schüler wegen der Schulpflicht das Tragen einer MNB nicht vermeiden könnten, verlange der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedoch, dass ihnen während Pausen im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands eine Tragepause ermöglicht werde. Eine verfassungskonforme Auslegung der Regelungen der 8. BayIfSMV mache diese Ausnahme von der Maskenpflicht, die bei Grundschülern auch von Kinder- und Jugendmedizinern gefordert werde und im neuen Rahmenhygieneplan für Schulen angesprochen sei, erforderlich.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2020
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29439
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.