18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil02.08.2023

Einrei­se­qua­rantäne-Verordnung - Bloße Einreise aus einem Risikogebiet begründet noch keinen hinreichenden Anste­ckungs­verdachtEinrei­se­qua­rantäne-Verordnung des Freistaats Bayern vom 5. November 2020 war unwirksam

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat festgestellt, dass die Einrei­se­qua­rantäne-Verordnung des Freistaats Bayern vom 5. November 2020 unwirksam war.

Nach der Einrei­se­qua­rantäne-Verordnung waren Personen, die in den Freistaat Bayern eingereist waren und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hatten, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Als Risikogebiet stufte die Verordnung Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein, für die zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus bestand. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröf­fent­lichung des Robert-Koch-Instituts. Die Einrei­se­qua­rantäne-Verordnung wurde vom Freistaats Bayern auf Grundlage einer Muster­ver­ordnung des Bundes erlassen. Hiergegen hatte ein Ehepaar aus München geklagt, die eine Auslandsreise in ein festgesetztes Risikogebiet geplant hatten.

Bloße Einreise aus einem Risikogebiet begründet noch keinen hinreichenden Anste­ckungs­verdacht

Der BayVGH hat mit seinem Urteil festgestellt, dass die Verordnung unwirksam war. Die Einreise aus einem Risikogebiet sei bereits grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen. Ein Anste­ckungs­verdacht verlange regelmäßig eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder einen Kontakt mit einer infizierten Person.

Keine gesetzliche Grundlage für rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten

Die Einrei­se­qua­rantäne-Verordnung sei zudem deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröf­fent­lichung des Robert-Koch-Instituts gegen das Rechts­s­taats­prinzip verstoße. Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung habe es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt. Der BayVGH hat die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33150

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI