15.11.2024
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Dokument-Nr. 29420

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Beschluss06.11.2020Bayerischer Verwaltungsgerichtshof20 CS 20.2573
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss06.11.2020

BayVGH gibt Eilantrag gegen Quarantäne­verlängerung in einem Einzelfall stattKeine Quarantäne-Verlängerung für Schüler trotz Verweigerung eines Corona-Tests

Mit Beschluss vom 06.11.2020 hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) dem Eilantrag eines Schülers gegen die Verlängerung seiner häuslichen Quarantäne stattgegeben. Einen anderslautenden Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Würzburg hat er abgeändert.

Nachdem in der Schule des Antragstellers ein Coronafall aufgetreten war, wurde er als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft. Das Gesundheitsamt ordnete daraufhin eine 14-tägige häusliche Quarantäne und die Durchführung eines Coronatests an. Da der Antragsteller sich nicht testen ließ und mitteilte, dass er sich nicht testen lassen wolle, verlängerte das Gesundheitsamt die Quarantäne um weitere zehn Tage. Das Verwal­tungs­gericht wies den Eilantrag des Antragstellers gegen die Verlän­ge­rungs­a­n­ordnung ab. Hiergegen richtete sich die Beschwerde zum BayVGH.

Ermes­sens­ab­wä­gungen notwendig

Das VG betont in seiner Entscheidung, dass die Anordnung und auch die Verlängerung der häuslichen Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I grundsätzlich auf das Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz (IfSG) gestützt werden können. Im konkreten Einzelfall lasse der Bescheid des Gesund­heit­samtes allerdings die erforderlichen Ermes­sen­s­er­wä­gungen nicht erkennen und sei deshalb rechtswidrig.

Quelle: Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)

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