Dokument-Nr. 7411
Permalink https://urteile.news/
- Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss07.10.2008, AN 19 K 07.3480
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss12.01.2009
Gerichte müssen über Prozesskostenhilfeanträge beschleunigt entscheidenVerzögerte Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Antragstellers sein
Wenn das Gericht die Entscheidung über den Prozesskostenantrag verzögert, darf dies nicht zu Lasten des Antragstellers gehen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten eines Rechtstreits nicht tragen können, erhalten auf ihren Antrag hin vom Gericht Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend erfolgreich und nicht mutwillig erscheint. Darüber wird in einem eigenen gerichtlichen Verfahren entschieden.
Sachverhalt
Im konkreten Fall hatte das Verwaltungsgericht Ansbach einem Kläger aus Nürnberg die Prozesskostenhilfe zu Unrecht versagt, weil es über den Antrag erst zusammen mit dem Ausspruch in dem Rechtsstreit selbst entschieden hatte. Denn über einen Prozesskostenhilfeantrag ist zu entscheiden, sobald der Antrag vollständig vorliegt und der Prozessgegner dazu gehört wurde.
Verzögerte Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Antragstellers sein
Verzögert das Gericht die Entscheidung, könne das nicht zu Lasten des Antragstellers gehen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte. Das Gericht dürfe nicht das Ergebnis der mündlichen Verhandlung in der Hauptsache einschließlich einer etwaigen Beweisaufnahme abwarten und im Lichte der später gewonnenen Erkenntnisse den Antrag mangels Erfolgsaussicht ablehnen. Hinreichende Erfolgsaussicht über die beabsichtigte Rechtsverfolgung sei schon dann anzunehmen, wenn nach der Sachverhaltsdarstellung des Klägers eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt. Die beantragte Prozesskostenhilfe hätte das Verwaltungsgericht spätestens vor Anordnung der Beweiserhebung bewilligen müssen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 09.02.2009
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss7411
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.