21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil29.07.2011

Bayerischer VGH: Anwohner müssen versperrte Aussicht durch Bauvorhaben auf Nachba­r­grund­s­tücken hinnehmenKein Recht auf freien Seeblick

Ein Bebauungsplan, der eine Bebauung zulässt, mit der für bereits ansässige Bewohner der freie Blick auf den Bodensee und das jenseitige Ufer einschränken wird, ist rechtmäßig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof.

Im zugrunde liegenden Streitfall befürchteten die Eigentümer einer am See gelegenen Wohnungsanlage in der Gemeinde Nonnenhorn, dass bei Verwirklichung des Bebauungsplans die Sicht von ihren Wohnungen auf den Bodensee in Richtung Vorarlberg und auf den Segelhafen verlorenen gehe oder zumindest stark eingeschränkt werde. Ihre Wohnungen würden dadurch auch erheblich im Wert gemindert.

Freie Sicht auf Bodensee stellt nicht geschützte bloße Chance dar

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof stellte fest, dass die Sicht von den Wohnungen auf den Bodensee sowie auf das jenseitige Ufer als reizvoll anzusehen sei. Diese freie Sicht stelle aber eine bloße Chance dar, die hier nicht geschützt sei. Jeder Grund­s­tücks­ei­gentümer müsse damit rechnen, dass seine Aussicht durch Bautätigkeit auf Nachba­r­grund­s­tücken beschränkt werden könne.

Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12191

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI