18.10.2024
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil29.07.2011

Bayerischer VGH: Anwohner müssen versperrte Aussicht durch Bauvorhaben auf Nachba­r­grund­s­tücken hinnehmenKein Recht auf freien Seeblick

Ein Bebauungsplan, der eine Bebauung zulässt, mit der für bereits ansässige Bewohner der freie Blick auf den Bodensee und das jenseitige Ufer einschränken wird, ist rechtmäßig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof.

Im zugrunde liegenden Streitfall befürchteten die Eigentümer einer am See gelegenen Wohnungsanlage in der Gemeinde Nonnenhorn, dass bei Verwirklichung des Bebauungsplans die Sicht von ihren Wohnungen auf den Bodensee in Richtung Vorarlberg und auf den Segelhafen verlorenen gehe oder zumindest stark eingeschränkt werde. Ihre Wohnungen würden dadurch auch erheblich im Wert gemindert.

Freie Sicht auf Bodensee stellt nicht geschützte bloße Chance dar

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof stellte fest, dass die Sicht von den Wohnungen auf den Bodensee sowie auf das jenseitige Ufer als reizvoll anzusehen sei. Diese freie Sicht stelle aber eine bloße Chance dar, die hier nicht geschützt sei. Jeder Grund­s­tücks­ei­gentümer müsse damit rechnen, dass seine Aussicht durch Bautätigkeit auf Nachba­r­grund­s­tücken beschränkt werden könne.

Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

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