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Dokument-Nr. 1450

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Urteil24.11.2005Bayerischer Verwaltungsgerichtshof15 BV 03.3017
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil24.11.2005

Rücknahme der Ernennung eines recht­s­ex­tre­mis­tischen Beamten

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erlangten Ernennung zum Beamten - hier: Ernennung zum Baureferendar in das Beamten­ver­hältnis auf Widerruf und zum Baurat zur Anstellung - als rechtmäßig erachtet.

Das Gericht ließ dabei ausdrücklich offen, ob der Kläger formelles Mitglied einer rechts-extremistischen Gruppierung gewesen sei. Jedenfalls habe der Kläger "sonstige Verbindungen" zu einer recht­s­ex­tre­mis­tischen Organisation (hier: Initiative Gesamt­deut­schland) gehabt. Dies habe er bei der Beantwortung eines Erklä­rungs­form­blatts über die Mitgliedschaft oder Verbindung zu bestimmten politischen Parteien, Organisationen oder Institutionen wahrheitswidrig verneint. Dadurch habe er die Ernen­nungs­behörde arglistig getäuscht. Nach Auffassung des Senats sind für die Rechtmäßigkeit der Rücknahme die vom Kläger angeführten, während seiner Dienstzeit erbrachten Leistungen oder seine sonstigen Befähigungen und Eignungen irrelevant. Hierauf stelle der Rücknah­me­tat­bestand nicht ab. Die Rücknahme der Ernennung zum Baureferendar lasse das Beamten­ver­hältnis insgesamt entfallen. Die Ernennung zum Baurat zur Anstellung sei dadurch gegenstandslos.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen; der unterlegene Kläger kann dagegen Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig erheben.

Quelle: Pressemitteilung des BayVGH vom 12.12.2005

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