11.07.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
11.07.2025 
Sie sehen Sportler während einer Laufveranstaltung, wie bspw. einem Marathon.

Dokument-Nr. 35210

Sie sehen Sportler während einer Laufveranstaltung, wie bspw. einem Marathon.
Drucken
Beschluss09.07.2025Bayerischer Verwaltungsgerichtshof11 CE 25.1036
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss09.07.2025

Stadt München durfte Veranstalter für München Marathon nach Kriterium der Verkehrs­ver­träg­lichkeit auswählenAuswahl des Veranstalters des München Marathon ist rechtlich nicht zu beanstanden

Die Auswah­l­ent­scheidung der Landes­hauptstadt München, welcher Veranstalter den einmal jährlich stattfindenden „München Marathon“ in den Jahren 2025 und 2026 ausrichten darf, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof (BayVGH) mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden.

Nach den Veran­stal­tungs­richt­linien der Stadt München findet seit langem einmal im Jahr an einem Sonntag im Oktober nach Beendigung des Oktoberfests in München ein Marathon statt (München Marathon). Für die Planungs­si­cherheit wird der München Marathon jeweils in zwei aufein­an­der­fol­genden Jahren, derzeit also die Jahre 2025 und 2026, von ein- und demselben Veranstalter durchgeführt. Dafür führt die Stadt ein Auswahl­ver­fahren durch.

Aus den drei Bewerbungen wählte die Stadt einen Veranstalter aus und begründete dies damit, dass sein Strecken­füh­rungs­konzept zu den geringsten Verkehrs­be­ein­träch­ti­gungen führe. Auf den Eilantrag eines unterlegenen Mitbewerbers ordnete das Verwal­tungs­gericht München an, aufgrund einer verkehrs­ver­träg­lichen Gleich­ran­gigkeit der Konzepte ein Losverfahren zwischen diesen beiden Bewerbern durchzuführen.

Dem hat sich der BayVGH nun nicht angeschlossen und entschieden, dass die Auswah­l­ent­scheidung der Stadt München nicht zu beanstanden sei. Die Auswahl habe anhand des Kriteriums der Verkehrs­ver­träg­lichkeit durchgeführt werden dürfen. Dass die Stadt München das Verkehr­s­konzepts des im Verwal­tungs­ver­fahren obsiegenden Bewerbers als qualitativ besser beurteilt habe, sei rechts­feh­lerfrei. Nach Stellungnahmen des Mobili­täts­re­ferats der Stadt würden im Unterschied zum Konzept des unterlegenen Mitbewerbers durch die Streckenführung des ausgewählten Veranstalters etwa keine Anwohner in der Maxvorstadt eingeschlossen, die Biedersteiner Klinik sei jederzeit erreichbar und im Münchener Osten sei mit weniger Verkehrs­be­lastung zu rechnen. Zwar habe auch das Konzept des unterlegenen Bewerbers Vorteile, die aber nicht überwiegen würden. Die Einwände gegen diese Stellungnahmen überzeugten das Gericht nicht. Somit bedürfe es mangels Gleich­ran­gigkeit der Verkehr­s­konzepte keines Losverfahrens. Auch sonst spreche nichts gegen die Auswahl des von der Stadt gewählten Veranstalters.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Rechts­schutz­be­gehren des weiteren erfolglosen Mitbewerbers, der ein Konzept mit zwei Runden durch den Englischen Garten vorlegte, war bereits zuvor erfolglos geblieben.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35210

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI