15.11.2024
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Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 9557

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss12.03.2010

„Führer­schein­tou­rismus“ – Bayerischer VGH zur Gültigkeit eines im EU-Ausland erworbenen Führerscheins während der SperrzeitVor Ahndung der Straftat erteilte ausländische EU-Fahrerlaubnis hat im Inland zunächst Gültigkeit

Eine Fahrerlaubnis, die nach Begehung einer Verkehr­s­s­traftat im Ausland erworben wird – und zwar schon vor rechtskräftiger Verurteilung mit Ertei­lungs­sperre für eine Fahrerlaubnis – ist mitunter im Bundesgebiet dennoch anzuerkennen. Dies entschied der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer aus dem Regie­rungs­bezirk Schwaben im März 2007 ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, einen Verkehrsunfall verursacht und Fahrerflucht begangen. Kurz darauf, im Juli 2007 erwarb er in Tschechien eine PKW-Fahrerlaubnis. Wegen des Vorfalls vom März wurde er im November 2007 verurteilt. Im Urteil wurde unter anderem eine sechsmonatige Sperre verhängt, innerhalb derer ihm die Fahrer­laub­nis­behörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen durfte. Vor dem Verwal­tungs­ge­richtshof stellt sich nun die Frage, ob diese tschechische Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gültigkeit besitzt. Der Autofahrer konnte nur einen Pyrrhussieg erringen.

Während der Sperrzeit erworbene ausländische Fahrerlaubnis hat im Inland keine Wirksamkeit

Unstreitig ist die Rechtslage bei folgendem Ablauf: Wird wegen eines Verkehrs­ver­stoßes im Inland die Fahrerlaubnis entzogen, in diesem Zusammenhang eine Sperrfrist für die Widererteilung angeordnet, und erst dann die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt, so ist diese im Inland nicht wirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erteilung innerhalb der Sperrfrist erfolgt.

Tschechische Fahrerlaubnis vor Ahndung der Straftat erworben – Führerschein im Inland zunächst gültig

Hier war der Ablauf jedoch anders: Verkehrs­zu­wi­der­handlung im Inland – Fahrer­laub­ni­s­er­teilung im EU-Ausland – Ahnung der Inlandstat mit Fahrer­laub­ni­s­er­tei­lungs­sperre. Für einen Sachverhalt in dieser Zeitreihenfolge sieht dass inländische Recht nach der Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richtshofs keine automatische Unwirksamkeit der ausländischen EU-Fahrerlaubnis vor. Die tschechische Fahrerlaubnis war im Bundesgebiet also zunächst einmal gültig.

EU-Fahrerlaubnis

EU-Fahrerlaubnis im Inland verbieten'> Allerdings – so der Verwal­tungs­ge­richtshof weiter – kann die Fahrer­laub­nis­behörde durch einen entsprechenden Bescheid den Gebrauch der ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland verbieten, wenn die fehlende Eignung des Autofahrers zur Fahrzeugführung feststeht. Die Fahrer­laub­nis­behörde wird vom Autofahrer jetzt die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens fordern.

Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern

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