Dokument-Nr. 9557
Permalink https://urteile.news/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss12.03.2010
„Führerscheintourismus“ – Bayerischer VGH zur Gültigkeit eines im EU-Ausland erworbenen Führerscheins während der SperrzeitVor Ahndung der Straftat erteilte ausländische EU-Fahrerlaubnis hat im Inland zunächst Gültigkeit
Eine Fahrerlaubnis, die nach Begehung einer Verkehrsstraftat im Ausland erworben wird – und zwar schon vor rechtskräftiger Verurteilung mit Erteilungssperre für eine Fahrerlaubnis – ist mitunter im Bundesgebiet dennoch anzuerkennen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer aus dem Regierungsbezirk Schwaben im März 2007 ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, einen Verkehrsunfall verursacht und Fahrerflucht begangen. Kurz darauf, im Juli 2007 erwarb er in Tschechien eine PKW-Fahrerlaubnis. Wegen des Vorfalls vom März wurde er im November 2007 verurteilt. Im Urteil wurde unter anderem eine sechsmonatige Sperre verhängt, innerhalb derer ihm die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen durfte. Vor dem Verwaltungsgerichtshof stellt sich nun die Frage, ob diese tschechische Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gültigkeit besitzt. Der Autofahrer konnte nur einen Pyrrhussieg erringen.
Während der Sperrzeit erworbene ausländische Fahrerlaubnis hat im Inland keine Wirksamkeit
Unstreitig ist die Rechtslage bei folgendem Ablauf: Wird wegen eines Verkehrsverstoßes im Inland die Fahrerlaubnis entzogen, in diesem Zusammenhang eine Sperrfrist für die Widererteilung angeordnet, und erst dann die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt, so ist diese im Inland nicht wirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erteilung innerhalb der Sperrfrist erfolgt.
Tschechische Fahrerlaubnis vor Ahndung der Straftat erworben – Führerschein im Inland zunächst gültig
Hier war der Ablauf jedoch anders: Verkehrszuwiderhandlung im Inland – Fahrerlaubniserteilung im EU-Ausland – Ahnung der Inlandstat mit Fahrerlaubniserteilungssperre. Für einen Sachverhalt in dieser Zeitreihenfolge sieht dass inländische Recht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs keine automatische Unwirksamkeit der ausländischen EU-Fahrerlaubnis vor. Die tschechische Fahrerlaubnis war im Bundesgebiet also zunächst einmal gültig.
EU-Fahrerlaubnis
EU-Fahrerlaubnis im Inland verbieten'> Allerdings – so der Verwaltungsgerichtshof weiter – kann die Fahrerlaubnisbehörde durch einen entsprechenden Bescheid den Gebrauch der ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland verbieten, wenn die fehlende Eignung des Autofahrers zur Fahrzeugführung feststeht. Die Fahrerlaubnisbehörde wird vom Autofahrer jetzt die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens fordern.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9557
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.