23.11.2024
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Dokument-Nr. 30786

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss07.09.2021

Routen der „Radsternfahrt“ am 11. September 2021 in München dürfen nicht über Autobahnen verlaufenInteresse des Veranstalters und der Versammlungs­teilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer Bundes­fern­straße hat hinter die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zurückzutreten

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat eine Beschwerde des Veranstalters einer „Radsternfahrt“ am 11. September 2021 anlässlich der Internationalen Automobil Ausstellung (IAA) in München zurückgewiesen.

Der Antragsteller hatte einen Fahrradkorso von mehreren Ausgangspunkten Richtung München mit Teilstrecken über die Bundes­au­to­bahnen A 94 und A 96 geplant. Die Versamm­lungs­behörde hatte die Durchführung von Fahrradkorsos auf den Bundes­au­to­bahnen untersagt. Ein Eilantrag des Antragstellers beim Verwal­tungs­gericht München blieb erfolglos.

Interesse des Veranstalters und der Versamm­lungs­teil­nehmer an der ungehinderten Nutzung einer Bundes­fern­straße hat hinter die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zurückzutreten

Der BayVGH wies die Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts München zurück. Das Interesse des Veranstalters und der Versamm­lungs­teil­nehmer an der ungehinderten Nutzung einer Bundes­fern­straße habe hinter die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zurückzutreten. Die Prognosen der Versamm­lungs­behörde seien nicht zu beanstanden. Danach sei bei Durchführung der Fahrradkorsos auf Teilstrecken der Bundes­au­to­bahnen A 94 und A 96 mit erheblichen Staus und Auffahrunfällen an Stauenden mit Personen- und Sachschäden zu rechnen. Die betroffenen Autobahn­ab­schnitte seien sehr stark belastet. Zudem sei an diesem letzten Ferien­wo­chenende in Bayern und Baden-Württemberg sowie wegen Messebesuchern ein erhöhtes Verkehr­s­auf­kommen zu erwarten. Plausibel sei auch die Annahme der Versamm­lungs­behörde, dass eine Vollsperrung der betreffenden Autobahn­ab­schnitte für zwei bis drei Stunden (Durchlauf des Fahrradkorsos und Siche­rungs­maß­nahmen) unvermeidlich wäre; davon wären mehrere tausend im Stau sitzende Verkehrs­teil­nehmer betroffen.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)

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