14.11.2024
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Dokument-Nr. 30725

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Beschluss23.08.2021Bayerischer Verwaltungsgerichtshof10 CS 21.2196
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss23.08.2021

Routenänderung für Fahrrad­demonstration in Nürnberg bestätigtUnver­hält­nis­mäßiger Eingriff in die Versammlungs­freiheit nicht ausreichend begründet

Der VGH München hat die Beschwerde der Veranstalter einer Fahrrad-Demonstration mit dem Thema „Raddemo Südtour Ohne Kerosin Nach Berlin“ am 24.08.2021 zurückgewiesen.

Die Veranstalter hatten geplant, von Nürnberg aus u.a. ein etwa 17 km langes Teilstück der A 73 Richtung Erlangen zu befahren. Die Versamm­lungs­behörde der Stadt Nürnberg hatte dies untersagt und die Route auf ein kürzeres Teilstück des Franken­schnellwegs in Nürnberg beschränkt, weil die geplante Route über die A 73 Rechte Dritter gefährde und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf unver­hält­nis­mäßige Art und Weise beeinträchtige. Hiergegen hatten sich die Veranstalter mit einem Eilantrag gewandt.

Routenänderung auch unter Berück­sich­tigung der besonderen Bedeutung der Versamm­lungs­freiheit rechtmäßig

Wie bereits zuvor das Verwal­tungs­gericht Ansbach, sah auch der für der Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof die Routenänderung bei summarischer Prüfung auch unter Berück­sich­tigung der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit als rechtmäßig an. Die Veranstalter hätten mit ihrer Beschwerde nicht dargelegt, dass die Beschränkung zu einem unver­hält­nis­mäßigen Eingriff in die Versamm­lungs­freiheit führe.

Quelle: Bayerische Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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