Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil15.07.2008
Anwesenheit von Polizeibeamten und Anfertigung von Tonaufnahmen bei einer Versammlung rechtswidrigBeamte gaben sich nicht zu erkennen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die Anwesenheit der Polizeibeamten und die Anfertigung von Tonaufnahmen in der Versammlung am 19. Juli 2006 im EineWeltHaus in München rechtswidrig waren.
Die Anwesenheit der Polizeibeamten, die sich dem Versammlungsleiter nicht zu erkennen gegeben hatten, sei nicht durch eine entsprechende Befugnisnorm gedeckt gewesen. Weder der staatliche Schutzauftrag noch die Abwehr unfriedlicher Versammlungen rechtfertigten im vorliegenden Fall die Anwesenheit der Polizei. Auch auf § 12 des Versammlungsgesetzes lasse sich der Eingriff nicht stützen. Die im Rahmen der Versammlung ohne Einverständnis der Betroffenen angefertigte Tonaufnahme habe das geschützte Rechtsgut der Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 12.09.2008