15.11.2024
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Dokument-Nr. 6676

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil15.07.2008

Anwesenheit von Polizeibeamten und Anfertigung von Tonaufnahmen bei einer Versammlung rechtswidrigBeamte gaben sich nicht zu erkennen

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof festgestellt, dass die Anwesenheit der Polizeibeamten und die Anfertigung von Tonaufnahmen in der Versammlung am 19. Juli 2006 im EineWeltHaus in München rechtswidrig waren.

Die Anwesenheit der Polizeibeamten, die sich dem Versamm­lungs­leiter nicht zu erkennen gegeben hatten, sei nicht durch eine entsprechende Befugnisnorm gedeckt gewesen. Weder der staatliche Schutzauftrag noch die Abwehr unfriedlicher Versammlungen rechtfertigten im vorliegenden Fall die Anwesenheit der Polizei. Auch auf § 12 des Versamm­lungs­ge­setzes lasse sich der Eingriff nicht stützen. Die im Rahmen der Versammlung ohne Einverständnis der Betroffenen angefertigte Tonaufnahme habe das geschützte Rechtsgut der Versamm­lungs­freiheit und das Recht auf informationelle Selbst­be­stimmung verletzt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 12.09.2008

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