Dokument-Nr. 11942
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil01.06.2011
Verweigerung der Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für tschechische Diebin gerechtfertigtStrafrechtliche Verurteilungen rechtfertigt Entzug der Einreise- und Aufenthaltserlaubnis
Eine Unionsbürgerin, die ihren Lebensunterhalt mit Betteln verdient und auch schon wiederholt Straftaten begangen hat, kann des Landes verwiesen werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die Klägerin im zugrunde liegenden Fall ist tschechische Staatsangehörige und wurde im Jahr 2005 in der Bundesrepublik erstmals wegen eines Raubs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Nach Verbüßung der Hälfte der Strafe verließ sie das Bundesgebiet. Im Jahr 2008 reiste sie erneut ein und bestritt ihren Lebensunterhalt mit Betteln. Im Jahr 2009 wurde sie als Mittäterin eines Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Das Landratsamt München stellte daraufhin fest, dass die Klägerin ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik verloren habe. Diese Feststellung entspricht bei Unionsbürgern einer Ausweisung. Dagegen setzte sich die Klägerin zur Wehr.
VG München hebt Verlustfeststellung für Einreise und Aufenthalt in der BRD auf
Das Verwaltungsgericht München gab ihr Recht und hob die Verlustfeststellung auf. Es war der Ansicht, es gehe keine ausreichend große Gefahr weiterer schwerer Straftaten von der Klägerin aus, die eine solche Maßnahme rechtfertigten.
Wiederholungsgefahr für weitere Straftaten für Verlustfeststellung der Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung ausreichend
Der beklagte Freistaat Bayern beantragte dagegen die Zulassung der Berufung und obsiegte im Berufungsverfahren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Auffassung der Behörden, dass eine Wiederholungsgefahr besteht und das den strafrechtlichen Verurteilungen zu Grunde liegende Verhalten der Klägerin es rechtfertigt, ihr die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu verweigern.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2011
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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