18.10.2024
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Dokument-Nr. 16044

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Urteil12.06.2013BundesverwaltungsgerichtBVerwG 9 C 4.12 und BVerwG 9 C 5.12
Vorinstanzen zu BVerwG 9 C 4.12:
  • Verwaltungsgericht Köln, Urteil12.01.2010, 23 K 4332/09
  • Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil05.10.2011, 14 A 448/10
Vorinstanzen zu BVerwG 9 C 5.12:
  • Verwaltungsgericht Aachen, Urteil22.10.2010, 7 K 1519/09
  • Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil05.10.2011, 14 A 2577/10
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil12.06.2013

Bundes­verwaltungs­gericht zur Erhebung von Umsatzsteuer bei Maßnahmen der beruflichen Orientierung von SchülernMaßnahmen zur Vorbereitung von Schülern auf die Berufswahl müssen nicht zwingend Bezug zu bestimmtem Beruf aufweisen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hatte sich mit Fragen der Umsatz­be­steuerung von Maßnahmen der Berufs­o­ri­en­tierung zu beschäftigen und entschied, dass für die Erteilung einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Schüler auf einen Beruf an Schulen nicht zwingend ein Bezug zu einem bestimmten Beruf gegeben sein muss. Nach Auffassung des Gerichts schließen Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Beruf - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - auch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung im Vorfeld der eigentlichen Berufswahl ein.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, bei denen es sich um private Einrichtungen handelt, haben an öffentlichen Schulen in deren Auftrag Testverfahren zur Feststellung der berufs­über­greifend einsetzbaren Kompetenzen der Schüler und ihrer Neigungen durchgeführt. Diese Tests sind Teil der in den Unterricht integrierten Maßnahmen zur beruflichen Orientierung der Schüler vor dem Übergang in den Beruf.

Land lehnt Erteilung der Bescheinigung über ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen an Schulen durch Kläger ab

Das beklagte Land lehnte den Antrag der Kläger auf Erteilung einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Schüler auf einen Beruf ab. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die von der Finanz­ver­waltung zu erklärende Umsatz­steu­er­be­freiung.

OLG: Für Erteilung der Bescheinigung müssten Maßnahmen der Berufs­wahl­vor­be­reitung Bezug zu bestimmtem Beruf haben

Das Oberver­wal­tungs­gericht Münster hat diese Entscheidungen bestätigt: Die Bescheinigung sei nur vorgesehen für Maßnahmen der Vorbereitung auf einen Beruf. Dabei müsse nach der bisherigen Rechtsprechung ein Bezug zu einem bestimmten Beruf gegeben sein. Maßnahmen der Berufs­wahl­vor­be­reitung, durch die die Schüler zu einer fundierten Berufswahl erst befähigt werden sollten, fielen nicht darunter.

BVerwG: Maßnahmen zur Vorbereitung auf Beruf schließen auch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung ein

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Urteile des Oberver­wal­tungs­ge­richts aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberver­wal­tungs­gericht zurückverwiesen. Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Beruf schließen abweichend von der bisherigen Rechtsprechung auch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung im Vorfeld der eigentlichen Berufswahl ein.

BVerwG nimmt Bezug auf Rechtsprechung des EuGH zum umsatz­steu­er­be­freiten "Schulunterricht"

Anlass für die geänderte Rechtsprechung gibt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Begriff des von der Umsatzsteuer befreiten "Schul­un­ter­richts" im Sinne der Mehrwert­steu­er­system-Richtlinie. Der europarechtlich geprägte Unter­richts­begriff schließt über den klassischen Schulunterricht hinaus auch andere Tätigkeiten ein, die darauf zielen, berufs­wahl­re­levante Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler zu entwickeln.

OLG muss Ordnungs­ge­mäßheit der in Rede stehenden Leistungen treffen

Da das Oberver­wal­tungs­gericht über die Ordnungs­ge­mäßheit der konkret in Rede stehenden Leistungen der klagenden Institute keine Feststellungen getroffen hat, konnte das Bundes­ver­wal­tungs­gericht keine abschließende Entscheidung treffen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

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