18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 8547

Drucken
Urteil30.09.2009BundesverwaltungsgerichtBVerwG 8 C 5.09
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil30.09.2009

Rechnungshof darf auch Industrie- und Handelskammern prüfenRechnungs­hof­prüfung der Industrie- und Handelskammern bundesrechtlich zulässig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat heute entschieden, dass eine Prüfung der Industrie- und Handelskammern durch einen Rechnungshof bundesrechtlich zulässig ist. Die Klage der IHK Schwaben gegen die Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschafts­führung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof ist in letzter Instanz erfolglos geblieben.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass der haushalts­rechtliche Grundsatz lückenloser umfassender Finanzkontrolle durch die Rechnungshöfe auch für die Industrie- und Handelskammern gelte. Ausnahmen vom Prüfungs­grundsatz könnten sich nur aus entsprechenden positiven Regelungen oder aus einem "beredten Schweigen" des Gesetzes ergeben, das im Sinne einer gewollten Abweichung vom Prüfungs­grundsatz zu verstehen sei. Beide Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt. Das IHK-Gesetz schließe eine Rechnungs­hof­prüfung der Kammern nicht aus. Soweit es vor Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassene Prüfungs­er­mäch­ti­gungen für unanwendbar erkläre, hebe es nur die dort geregelte Prüfungspflicht auf und überlasse es dem Landes­ge­setzgeber, eine Prüfung der Industrie- und Handelskammern durch die Landes­rech­nungshöfe beizubehalten oder auszuschließen. Dies entspreche der bundess­taat­lichen Verteilung der Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenzen für das Haushalts- und Rechnungs­prü­fungsrecht.

Kein bundes­recht­liches Verbot der Prüfung

Nach dieser Entscheidung können die Industrie- und Handelskammern sich, ebenso wie die Handwerks­kammern (vgl. Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts vom 11. April 1995 - BVerwG 1 C 34.92 -), nicht auf ein bundes­recht­liches Verbot ihrer Prüfung durch die Landes­rech­nungshöfe berufen. Entscheidend ist vielmehr, ob das jeweilige Landesrecht eine Ausnah­me­re­gelung trifft, die den bundes­recht­lichen Anforderungen an eine Durchbrechung des Prüfungs­grund­satzes genügt.

Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8547

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI