21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 27692

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil24.07.2019

Durch DDR-Grenz­sicherungs­maßnahmen erlittene gesundheitliche Schädigungen können verwaltungs­rechtlich rehabilitiert werdenAn früheren DDR-Grenzen ausgelöste Grenz­sicherungs­maßnahmen zur Verhinderung eines Grenzübertritts waren rechtswidrig

Die zur Verhinderung eines Grenzübertritts an der früheren Grenze der DDR ausgelösten Grenz­sicherungs­maßnahmen waren rechts­s­taats­widrig. Eine infolge dieser Maßnahmen erlittene gesundheitliche Schädigung kann verwaltungs­rechtlich rehabilitiert werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte seine verwal­tungs­rechtliche Rehabilitierung. Zur Begründung seines Antrags machte er u.a. geltend, dass ihm im Dezember 1988 die Flucht aus der DDR nach Berlin (West) gelungen sei, die besonders dramatisch verlaufen sei. Diese Erfahrung habe ihn traumatisiert und zu einer psychischen Erkrankung geführt, die noch heute fortwirke. Der Beklagte lehnte den Antrag ab.

VG verneint Anspruch auf verwal­tungs­rechtliche Rehabilitierung

Das Verwal­tungs­gericht Potsdam wies die dagegen erhobene Klage ab. Ein Anspruch auf verwal­tungs­rechtliche Rehabilitierung bestehe nicht. Bei den Grenz­si­che­rungs­maß­nahmen der DDR habe es sich nicht um eine konkret-individuell gegen den Kläger, sondern um eine gegen die gesamte Bevölkerung der DDR gerichtete abstrakt-generelle Maßnahme gehandelt.

Grenz­si­che­rungs­maß­nahmen verstoßen in schwerwiegender Weise gegen Prinzipien der Gerechtigkeit und der Verhält­nis­mä­ßigkeit

Die Revision des Klägers hatte Erfolg und führte zur Verpflichtung des Beklagten, die Rechts­s­taats­wid­rigkeit der ausgelösten Grenz­si­che­rungs­maß­nahmen festzustellen. Die Annahme des Verwal­tungs­ge­richts, die Grenz­si­che­rungs­maß­nahmen der DDR seien lediglich abstrakt-generell gegen die Gesamtheit der Bevölkerung der DDR gerichtet gewesen, so dass eine verwal­tungs­rechtliche Rehabilitierung ausscheide, verletzt Bundesrecht. Die zur Verhinderung eines bestimmten Grenzübertritts ausgelösten Grenz­si­che­rungs­maß­nahmen der DDR waren hoheitliche Maßnahmen, die sich konkret und individuell gegen den Betroffenen - hier den Kläger - richteten. Sie waren rechts­s­taats­widrig, weil sie in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit und der Verhält­nis­mä­ßigkeit verstießen und Willkürakte im Einzelfall darstellten. Der Kläger hat darüber hinaus schlüssig dargelegt, dass die ausgelösten Grenz­si­che­rungs­maß­nahmen bei ihm zu einer gesund­heit­lichen Schädigung geführt haben können, die noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirkt. Die abschließende Entscheidung über Folgeansprüche obliegt dem zuständigen Versorgungsamt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27692

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI