21.11.2024
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Dokument-Nr. 12846

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Beschluss10.01.2012BundesverwaltungsgerichtBVerwG 7 C 20.11
Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil13.12.2007, 4 K 1219/06.NW
  • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil12.02.2009, 1 A 10722/08
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss10.01.2012

Umwelt-Rechts­be­helfs­gesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat ein Revisi­ons­ver­fahren gegen einen wasser­recht­lichen Planfest­stel­lungs­be­schluss des Landes Rheinland-Pfalz, der die Errichtung einer großflächigen Wasser­rück­haltung am Oberrhein in Waldsee/ Altrip/Neuhofen zum Gegenstand hat, ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der europäischen Öffent­lich­keits­be­tei­ligungs- Richtlinie (Richtlinie 2003/35/EG) vorgelegt.

Durch diese Richtlinie wurden u.a. die Klagemög­lich­keiten gegen Verwal­tungs­ent­schei­dungen über Vorhaben erweitert, für die eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung durchzuführen ist. Die Richtlinie wurde durch das Umwelt-Rechts­be­helfs­gesetz in nationales Recht umgesetzt. Streitig ist, ob diese Umsetzung in allen Punkten mit dem vorrangigen Unionsrecht vereinbar ist.

In dem vorliegenden Verfahren kommt es u.a. darauf an, ob es mit Unionsrecht in Einklang steht, dass das Umwelt-Rechts­be­helfs­gesetz nicht anwendbar ist, wenn das Verwal­tungs­ver­fahren - wie hier - bereits vor dem 25. Juni 2005 - dem äußersten Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie - eingeleitet worden ist. Ferner ist die Vereinbarkeit einer Bestimmung des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­setzes mit Unionsrecht zweifelhaft, wonach bloße Mängel bei der Durchführung einer erforderlichen Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung nicht zur Aufhebung einer Verwal­tungs­ent­scheidung berechtigen, sondern diese Folge nur dann eintritt, wenn die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung vollständig unterblieben ist.

Diese Fragen müssen nunmehr vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden.

Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht (pm/pt)

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