15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6748

Drucken
Urteil25.09.2008BundesverwaltungsgerichtBVerwG 7 A 4.07
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil25.09.2008

Landes­denk­mal­be­hörden haben nur eingeschränkte Befugnisse gegenüber Schiff­fahrts­anlagen des Bundes

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat auf eine Klage der Bundesrepublik Deutschland (Bundes­was­ser­stra­ßen­ver­waltung) über die Abgrenzung der Befugnisse des Bundes und der Länder beim Denkmalschutz für Schiff­fahrts­anlagen des Bundes entschieden.

Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein hatte Teile einer bundeseigenen Schleusenanlage zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal (ein ehemaliges Heizkraftwerk mit Wasserturm und einen ehemaligen Pegelturm) gestützt auf das schleswig- holsteinische Denkmal­schutz­gesetz vorläufig unter Denkmalschutz gestellt. Als das Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel damit begann, den Wasserturm und den Pegelturm (teilweise) abzutragen, wies das Landesamt für Denkmalpflege das Wasser- und Schifffahrtsamt darauf hin, als Folge der vorläufigen Unter­schutz­stellung sei für die geplanten Abrissarbeiten eine denkma­l­rechtliche Genehmigung erforderlich. Der Bund vertrat mit seiner Klage die Ansicht, er müsse bei der Verwaltung der Bundes­was­ser­straßen zwar die Belange des Denkmalschutzes beachten, jedoch seien die Landesbehörden nicht befugt, bundeseigene Schiff­fahrts­anlagen unter Denkmalschutz zu stellen und ihre Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von einer denkma­l­recht­lichen Genehmigung abhängig zu machen.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht, das für diesen Bund-Länder-Streit erst- und letzt­in­sta­nzlich zuständig ist, hat die Klage des Bundes gegen die vorläufige Unter­schutz­stellung abgewiesen: Die Denkmal­schutz­be­hörden der Länder seien berechtigt, auch hoheitlich genutzte Anlagen der Bundes­was­ser­stra­ßen­ver­waltung förmlich unter Schutz zu stellen. Im Übrigen hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht jedoch festgestellt: Wollten die Wasser- und Schiff­fahrts­be­hörden des Bundes bundeseigene Schiff­fahrts­anlagen, Schiff­fahrts­zeichen oder wasserbauliche Anlagen ändern, instandsetzen oder beseitigen, hätten sie die denkma­l­recht­lichen Belange in eigener Zuständigkeit zu berücksichtigen. Sie brauchten aber aufgrund einer Sonder­vor­schrift im Bundes­was­ser­stra­ßen­gesetz keine denkma­l­rechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörde einzuholen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 60/08 des BVerwG vom 25.09.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6748

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI