14.11.2024
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Dokument-Nr. 4598

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Bundesverwaltungsgericht Urteil25.07.2007

Lebenspartner hat keinen Anspruch auf Hinter­blie­be­nenrente der Bezirk­s­ärz­te­kammerBevorzugung der Ehe aufgrund verfas­sungs­recht­lichem Schutz zulässig

Der Kläger begründete mit einem bei der Bezirk­s­ärz­te­kammer versicherten, ehemals selbständig in eigener Praxis tätigen Arzt eine Leben­s­part­ner­schaft. Nach dem Tod des Arztes beantragte der Kläger eine Hinter­blie­be­nenrente. Die Bezirk­s­ärz­te­kammer lehnte den Antrag unter Hinweis auf ihre Satzung mit der Begründung ab, nur der überlebende Ehegatte eines Mitglieds sei anspruchs­be­rechtigt, nicht jedoch ein überlebender Lebenspartner. Diese Regelung könne nicht auf überlebende Lebenspartner übertragen werden. Widerspruch und Klage hatten keinen Erfolg.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat entschieden, dass der Ausschluss eines überlebenden Lebenspartners von der Hinter­blie­be­nenrente, wie er nach dem vom Revisi­ons­gericht hinzunehmenden Satzungsrecht bestand, nicht gegen Bundes- oder Europarecht verstößt. Die Satzungs­be­stimmung, nach der die Witwe oder der Witwer eines Arztes oder einer Ärztin Hinter­blie­be­nenrente erhält, der überlebende Lebenspartner oder die überlebende Lebenspartnerin aber nicht, verstößt insbesondere nicht gegen das verfas­sungs­rechtliche Diskri­mi­nie­rungs­verbot. Eine Bevorzugung der Ehe gegenüber der Leben­s­part­ner­schaft ist wegen des der Ehe zukommenden besonderen verfas­sungs­recht­lichen Schutzes zulässig, wenn sie auch nicht zwingend geboten ist. Der Satzungsgeber darf sich bei typisierender Betrachtung an der unter­schied­lichen Versor­gungs­si­tuation von Ehen und Leben­s­part­ner­schaften orientieren. Er bleibt aber gehalten, nach angemessener Zeit zu prüfen, ob sich die Versor­gungs­si­tuation überlebender Ehepartner und diejenige überlebender Lebenspartner in der Lebens­wirk­lichkeit annähert und ob sich daher eine Anpas­sungs­not­wen­digkeit ergibt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 50/07 des BVerwG vom 25.07.2007

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