15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 1573

Drucken
Urteil25.06.2003BundesverwaltungsgerichtBVerwG 6 C 17.02
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil25.06.2003

Entgelt für die Verbindung zu einem Telefo­n­an­sa­ge­dienst ist geneh­mi­gungs­pflichtig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat über die Klage der Deutschen Telekom AG gegen einen Beschluss der Regulie­rungs­behörde für Telekom­mu­ni­kation und Post über die Genehmigung von Entgelten für Verbin­dungs­leis­tungen entschieden.

Die Klägerin schließt mit anderen Anbietern von Sprach­te­le­fon­dienst­leis­tungen auf der Basis eines Festnetzes so genannte Zusam­men­schal­tungs­ver­ein­ba­rungen. Solche Vereinbarungen regeln die Einzelheiten der Verbindung der Netze und der von der Klägerin zu erbringenden Verbin­dungs­leis­tungen einschließlich der dafür zu leistenden Entgelte. Die Vereinbarungen sehen u.a. vor, dass die Klägerin ein aus dem Netz des Vertrags­partners kommendes Gespräch an einen Ansagedienst in ihrem Netz weiterleitet und dafür ein bestimmtes Entgelt verlangt. Nach Ansicht der Klägerin unterfällt dieses Entgelt nicht der Genehmigung durch die Regulie­rungs­behörde, weil die Verbindung zu dem Ansagedienst nicht "wesentlich" sei für den Wettbewerb auf dem Markt der Sprachtelefonie.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht ist – anders als das Verwal­tungs­gericht – dieser Rechtsansicht der Deutschen Telekom AG nicht gefolgt und hat daher ihre Klage abgewiesen. Zur Begründung wird ausgeführt: Der gesetzliche Anspruch eines Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­un­ter­nehmens auf Zugang zu dem Telefonfestnetz der insoweit markt­be­herr­schenden Klägerin umfasse grundsätzlich auch den Zugang zu allen in dem Netz angebotenen Leistungen. Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten für die Netzzu­gangs­ge­währung erstreckt sich auf Entgelte für alle Leistungen, auf deren Erlangung ein Anspruch besteht. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Sinn und Zweck des Anspruchs des Wettbewerbers der Klägerin auf Netzzugang. Dieser Anspruch bezweckt die Herstellung und Sicherung chancengleichen Wettbewerbs auf dem Telekom­mu­ni­ka­ti­o­nsmarkt. Der umfassende Geneh­mi­gung­vor­behalt von Entgelten soll verhindern, dass das markt­be­herr­schende Unternehmen den Anspruch auf Netzzugang durch ungerecht­fertigte Entgelte für die in dem Netz erbrachten Leistungen unterläuft. Dies bezieht sich grundsätzlich auf alle Entgelte, nicht nur auf solche für "wesentliche" Leistungen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 28/03 des BVerwG vom 25.06.2003

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1573

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI