15.11.2024
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Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.

Dokument-Nr. 5671

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Urteil27.02.2008BundesverwaltungsgerichtBVerwG 6 C 11.07
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Bundesverwaltungsgericht Urteil27.02.2008

Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Aufhebung zweier bankauf­s­ichts­recht­licher Verfügungen der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­aufsicht (BAFin) bestätigt. Die Bundesanstalt hatte die Tätigkeit der Klägerin, einer Aktien­ge­sell­schaft, als erlaub­nis­pflichtiges Bankgeschäft eingestuft und wegen fehlender Erlaubnis untersagt.

Die Klägerin begibt gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Index­zer­ti­fikate an das interessierte Publikum, welche den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde liegenden Index am Ende der Laufzeit abhängt. Sie legt das Geld der Inhaber der Index­zer­ti­fikate im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finan­z­in­stru­menten wie Aktien und Aktienderivate, Währungs­op­tionen und Währungsfutures an und ermittelt den Index aus der Wertentwicklung dieser Anlagen. Wie bereits die Vorinstanzen hat auch das Bundes­ver­wal­tungs­gericht darin keines der im Kredit­we­sen­gesetz umschriebenen Bankgeschäfte gesehen, insbesondere kein Finanz­kom­mis­si­ons­ge­schäft. Es bleibt daher in erster Linie Aufgabe des anlegenden Publikums, Erfolge und Risiken des Geschäfts­modells abzuschätzen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/2008 des BVerwG vom 27.02.2008

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