24.11.2024
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Dokument-Nr. 444

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Urteil28.04.2005BundesverwaltungsgerichtBVerwG 5 C 20.04
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Bundesverwaltungsgericht Urteil28.04.2005

Übernahme der Kosten eines Schul- und Unter­richts­be­gleiters (Integra­ti­o­ns­helfers) durch Sozialamt

Die Eltern des 1993 geborenen Klägers, der geistig und körperlich behindert ist, hatten ihren Sohn entsprechend einer Zuweisung durch die Schulbehörde in einer integrativ unterrichtenden Grundschule in Wohnortnähe angemeldet und beim Sozialamt die Übernahme der Kosten eines zum Besuch dieser Schule erforderlichen Integra­ti­o­ns­helfers beantragt.

Das Sozialamt hat eine Kostenübernahme mit der Begründung verweigert, das Kind könne ohne Einglie­de­rungshilfe eine Sonderschule besuchen.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat entschieden, dass die Kosten des Integra­ti­o­ns­helfers im Rahmen der Einglie­de­rungshilfe zu übernehmen sind. Diesem Anspruch kann der Sozia­l­hil­fe­träger nicht entgegenhalten, dass bei einer Beschulung des Kindes in einer Sonderschule solche Kosten nicht angefallen wären.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 26/2005 des BVerwG vom 28.04.2005

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