15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 7323

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil22.01.2009

Windener­gie­anlagen mit Solar­un­ter­stützung zu Forschungs­zwecken im Außenbereich zulässigMögliche Nachfrage nach Hybridanlagen in der Zukunft

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat entschieden, dass sich die erleichterte Geneh­mi­gungs­fä­higkeit von Windener­gie­anlagen im Außenbereich (Privilegierung) auch auf Solaranlagen erstrecken kann, deren Beitrag zur Deckung des Eigen­ener­gie­bedarfs von Windener­gie­anlagen erforscht werden soll.

Die Revisi­ons­ver­fahren betrafen die baupla­nungs­rechtliche Zulässigkeit sog. Hybridanlagen, bestehend aus einer 20 bzw. 30 m hohen Windenergieanlage, an deren jeweiligem Fuß ein drehbarer Modulträger für eine Beplattung mit Solarzellen angebracht werden soll. Die Hybridanlagen sollen in einer Entfernung von 50 bis 60 m (Klein-Hybrid) bzw. 70 bis 100 m (Medium-Hybrid) zu jeweils einer im Außenbereich stehenden Großwin­d­ener­gie­anlage (Gesamthöhe bis zu 120 m) aufgestellt werden. Die Klägerin, ein Unternehmen der Windener­gie­nutzung, möchte mit den beiden Hybriden erproben, welchen Beitrag diese als Hilfs­ener­gie­quelle für den Eigen­ener­gie­bedarf der Großwin­d­ener­gie­anlagen leisten können.

Bundes­ver­wal­tungs­gericht bestätigt Forschungs­bedarf

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Ansicht der Vorinstanzen, des Verwal­tungs­ge­richts Trier und des Oberver­wal­tungs­ge­richts Koblenz, bestätigt, die einen Forschungs­bedarf bejaht haben. Zwar sind die von der Klägerin konstruierten Anlagen für eine Unterstützung des Betriebs von Großwin­d­ener­gie­anlagen, ihre Funkti­o­ns­fä­higkeit unterstellt, aktuell nicht interessant, weil es derzeit betrie­bs­wirt­schaftlich günstiger ist, den Eigen­ener­gie­bedarf von Großwin­d­ener­gie­anlagen über das öffentliche Stromnetz oder mit Hilfe von Diesel­ge­ne­ratoren zu decken. Diese Bedingungen können sich aber bei steigenden Kosten des Netzbezugs oder höheren Treib­stoff­kosten zu Gunsten der Hybridanlagen ändern. Auf eine mögliche Nachfrage in der Zukunft darf sich die Klägerin schon jetzt durch eine Erprobung solcher Prototypen vorbereiten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/09 des BVerwG vom 22.01.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7323

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI