15.11.2024
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Dokument-Nr. 3953

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Urteil15.03.2007BundesverwaltungsgerichtBVerwG 3 C 37.06
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Bundesverwaltungsgericht Urteil15.03.2007

Die Unwürdigkeit eines Zwischengliedes in der Erbenkette führt nicht zum Ausschluss von einer Ausgleichs­leistung

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Ausgleichs­leistung nicht verweigert werden kann, wenn ein Ausschluss­tat­bestand allenfalls durch einen Zwischenerben erfüllt ist, der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Ausgleichs­leis­tungs­ge­setzes bereits verstorben war.

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Ausgleichs­leistung für die 1948 erfolgte entschä­di­gungslose Enteignung eines mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks. Eigentümerin des Grundstücks zum Zeitpunkt der Enteignung war die Großmutter der Klägerin. Sie verstarb 1971 und wurde von ihrem Sohn, dem Vater der Klägerin, beerbt. Dessen Erbin wurde 1987 seine Ehefrau, die nach ihrem Tode im Jahr 1999 von der Klägerin beerbt wurde. Der Beklagte verweigerte die beantragte Ausgleichs­leistung, da der Vater der Klägerin dem natio­nal­so­zi­a­lis­tischen System erheblichen Vorschub geleistet habe. Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die erstin­sta­nzliche Entscheidung geändert und den Beklagten zu Gewährung einer Ausgleichs­leistung verpflichtet. Für die Frage eines Anspruchs­aus­schlusses nach § 1 Abs. 4 des Ausgleichs­leis­tungs­ge­setzes kommt es im Fall einer mehrgliedrigen Erbenkette nur darauf an, ob der durch die Enteignung unmittelbar Geschädigte oder der nach § 1 Abs. 1 AusglLeistG Berechtigte einen Ausschluss­tat­bestand verwirklicht hat. § 1 Abs. 4 AusglLeistG stellt zwar auch auf die Unwürdigkeit desjenigen ab, von dem der Berechtigte seine Rechte ableitet. Damit ist jedoch allein der durch die Enteignung unmittelbar Geschädigte gemeint, für dessen enteig­nungs­be­dingten Vermö­gens­verlust die Ausgleichs­leistung gewährt wird. Deshalb war hier nicht entschei­dungs­er­heblich, ob der Vater der Klägerin dem natio­nal­so­zi­a­lis­tischen System erheblichen Vorschub geleistet hatte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/2007 vom 15. März 2007

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