21.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 274

Drucken
Entscheidung03.03.2005BundesverwaltungsgerichtBVerwG 2 C 11.04
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Entscheidung03.03.2005

Keine Verpflichtung beamteter S-Bahnführer zur "Grobreinigung" der Züge

Die Kläger, Lokomotivführer in S-Bahnen des Rhein-Main-Verkehrs­ver­bundes, wehren sich gegen eine Arbeits­an­weisung, die ihnen zeitlich unbefristet zur Pflicht macht, im Wendebahnhof bei einem mehr als halbstündigen Aufenthalt in den von ihnen geführten Zügen grobe Abfälle (Zeitungen, Dosen, Flaschen, Verpa­ckungs­ma­terial) einzusammeln und Aschen- und Abfallbehälter zu leeren.

Die Kläger halten diese Arbeits­an­weisung für nicht vereinbar mit ihrer Dienststellung als beamtete Lokomotivführer. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat ihre Auffassung heute bestätigt.

Auch nach der Privatisierung der ehemaligen Bundesbahn sind ihre Nachfol­ge­ge­sell­schaften verpflichtet, die Rechtsstellung der ihnen zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten zu wahren. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 143 a GG). Hierzu gehört der Anspruch auf einen Tätig­keits­bereich, der der vorge­schriebenen Ausbildung und der Dienststellung des Beamten entspricht. Zwar darf einem Beamten auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden, doch ist dies nur für einen vorübergehenden Zeitraum zulässig. Die "Grobreinigung" der S-Bahn-Züge gehört nicht zum ausbildungs- und laufbahngemäßen Tätig­keits­bereich der Lokomotivführer.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2005 des BVerwG vom 03.03.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung274

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI