14.03.2025
Urteile, erschienen im Februar2025
 MoDiMiDoFrSaSo
5     12
63456789
710111213141516
817181920212223
92425262728  
Urteile, erschienen im März2025
 MoDiMiDoFrSaSo
9     12
103456789
1110111213141516
1217181920212223
1324252627282930
1431      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
14.03.2025 
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 25438

Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil25.01.2018

Zuständigkeit für Aufhebung eines vom Bundesamt angeordneten Einreise- und Aufent­halts­verbots liegt bei der Auslän­der­behördeAufent­halts­gesetz sieht Beteiligung des Bundesamtes an Entscheidungen der Auslän­der­be­hörden nicht vor

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat die zwischen Bund und Ländern streitige Frage, welche Behörde für die nachträgliche Aufhebung eines vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nach § 11 Abs. 7 Aufent­halts­gesetz (AufenthG) gegen einen Ausländer verfügten Einreise- und Aufent­halts­verbots sachlich zuständig ist, zugunsten einer Zuständigkeit der Auslän­der­be­hörden entschieden.

Der Entscheidung lag der Fall eines albanischen Staats­an­ge­hörigen zugrunde, dessen Asylantrag im April 2016 als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war. Gleichzeitig hatte das Bundesamt ein zehnmonatiges Einreise- und Aufent­halts­verbot nach § 11 Abs. 7 AufenthG ab dem Tag der Ausreise angeordnet. Nachdem der Kläger mit einem deutschen Mann eine Leben­s­part­ner­schaft begründet hatte, beantragte er sowohl beim Bundesamt als auch bei der Auslän­der­behörde die Aufhebung des Einreise- und Aufent­halts­verbots. Beide Behörden lehnten eine Entscheidung wegen Unzuständigkeit ab. Eine vom Kläger gegen das Land Berlin erhobene Untätig­keitsklage wies das Verwal­tungs­gericht mit der Begründung ab, dass das Bundesamt und nicht die Auslän­der­behörde über die Aufhebung entscheiden müsse.

Abände­rungs­be­gehren bei Einreise- und Aufent­halts­verboten sind ausschließlich an Auslän­der­be­hörden zu richten

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat auf die Sprungrevision des Klägers die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts geändert und das Land Berlin verpflichtet, nach § 11 Abs. 7 AufenthG i.V.m. § 11 Abs. 4 AufenthG über den Aufhe­bungs­antrag des Klägers in der Sache zu entscheiden. Das Urteil schafft über den entschiedenen Fall hinaus dahingehend Rechtsklarheit, dass Aufhebungs- und Abände­rungs­be­gehren bei Einreise- und Aufent­halts­verboten nach § 11 Abs. 7 AufenthG ausschließlich an die Auslän­der­be­hörden zu richten sind. Deren sachliche Zuständigkeit folgt maßgeblich aus Sinn und Zweck des § 11 Abs. 7 AufenthG und den Geset­zes­ma­te­rialien zu der im Jahr 2015 geschaffenen Norm. Eine Beteiligung des Bundesamtes an der Entscheidung der Auslän­der­be­hörden sieht § 72 AufenthG nicht vor.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25438

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI