29.04.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.04.2025 
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 1618

Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
Drucken
Urteil29.09.1998BundesverwaltungsgerichtBVerwG 1 C 4.97
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil29.09.1998

Inkas­so­un­ter­nehmen darf Forderungen durch Rechtsanwalt gerichtlich geltend machen

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hatte darüber zu entscheiden, ob es einem Inkassobüro erlaubt ist, Forderungen, die ihm zur Einziehung abgetreten worden sind, durch einen Rechtsanwalt im Wege des gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahrens geltend zu machen.

Nach dem Rechts­be­ra­tungs­gesetz kann einem Inkas­so­un­ter­nehmen die Erlaubnis erteilt werden, fremde oder zur Einziehung abgetretene Forderungen außer­ge­richtlich einzuziehen. Die Klägerin besitzt eine solche Erlaubnis. Forderungen, die ohne vorherige Einschaltung eines Gerichts nicht einzutreiben sind, läßt sie durch einen Rechtsanwalt in ihrem Namen gerichtlich geltend machen. Der Amtsge­richts­prä­sident, der die Aufsicht über die nicht durch Rechtsanwälte betriebene geschäftsmäßige Rechtsberatung führt, hat dies beanstandet und untersagt.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Unter­sa­gungs­ver­fügung aufgehoben. Das gesetzliche Verbot, zur Einziehung abgetretene Forderungen gerichtlich geltend zu machen, schließt es nicht aus, daß das Inkassobüro einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Einziehung beauftragt. Das hat bereits der Bundes­ge­richtshof im Jahre 1995 entschieden. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Es ist insbesondere der Ansicht, dem Zweck des Rechts­be­ra­tungs­ge­setzes, zum Schutze des rechtssuchenden Publikums und im Interesse einer geordneten Rechtspflege die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen in die Hände von Rechtsanwälten zu legen, werde durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entsprochen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 29/1998 des BVerwG vom 29.09.1998

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1618

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI