18.10.2024
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Dokument-Nr. 31354

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss27.01.2022

Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarn­bel­t­querung abgelehntKein Baustopp für Fehmarn­belt­tunnel

Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat den Eilantrag einer Umwelt­ver­ei­nigung gegen den Weiterbau der Festen Fehmarn­bel­t­querung (FFBQ) abgelehnt.

Die gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss zum Bau der FFBQ erhobenen Klagen hat das Gericht mit Urteilen vom 3. November 2020 abgewiesen. Es hat dabei jedoch festgestellt, dass bezüglich weiterer Riffvorkommen, die während des Gerichts­ver­fahrens entdeckt worden sind, ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden muss. Mit Planän­de­rungs­be­schluss vom 1. September 2021 hat das schleswig-holsteinische Wirtschafts- und Verkehrs­mi­nis­terium für diese Riffe eine Befreiung von dem natur­schutz­recht­lichen Beschädigungs- und Zerstö­rungs­verbot erteilt, die Durchführung von Ausgleichs­maß­nahmen festgelegt und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Die Aushubarbeiten für den Tunnelgraben begannen Ende August 2021 bzw. – im Bereich der Riffflächen – Anfang September 2021.

Klage der Umwelt­ver­ei­nigung bleibt erfolglos

Der Antrag einer Umwelt­ver­ei­nigung vom 17. Januar 2022, die aufschiebende Wirkung ihrer im Oktober 2021 erhobenen Klage gegen den Planän­de­rungs­be­schluss wieder­her­zu­stellen und die Bauarbeiten zu stoppen, hatte keinen Erfolg. Aufgrund der Eilbe­dürf­tigkeit des Verfahrens hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung zugestellt. Die Gründe der Entscheidung, deren redaktionelle Bearbeitung aufgrund gerichts­in­terner Arbeitsabläufe einige Tage in Anspruch nimmt, werden den Beteiligten zeitnah übersandt und anschließend auf der Internetseite des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts veröffentlicht.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

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