21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31354

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss27.01.2022

Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarn­bel­t­querung abgelehntKein Baustopp für Fehmarn­belt­tunnel

Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat den Eilantrag einer Umwelt­ver­ei­nigung gegen den Weiterbau der Festen Fehmarn­bel­t­querung (FFBQ) abgelehnt.

Die gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss zum Bau der FFBQ erhobenen Klagen hat das Gericht mit Urteilen vom 3. November 2020 abgewiesen. Es hat dabei jedoch festgestellt, dass bezüglich weiterer Riffvorkommen, die während des Gerichts­ver­fahrens entdeckt worden sind, ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden muss. Mit Planän­de­rungs­be­schluss vom 1. September 2021 hat das schleswig-holsteinische Wirtschafts- und Verkehrs­mi­nis­terium für diese Riffe eine Befreiung von dem natur­schutz­recht­lichen Beschädigungs- und Zerstö­rungs­verbot erteilt, die Durchführung von Ausgleichs­maß­nahmen festgelegt und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Die Aushubarbeiten für den Tunnelgraben begannen Ende August 2021 bzw. – im Bereich der Riffflächen – Anfang September 2021.

Klage der Umwelt­ver­ei­nigung bleibt erfolglos

Der Antrag einer Umwelt­ver­ei­nigung vom 17. Januar 2022, die aufschiebende Wirkung ihrer im Oktober 2021 erhobenen Klage gegen den Planän­de­rungs­be­schluss wieder­her­zu­stellen und die Bauarbeiten zu stoppen, hatte keinen Erfolg. Aufgrund der Eilbe­dürf­tigkeit des Verfahrens hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung zugestellt. Die Gründe der Entscheidung, deren redaktionelle Bearbeitung aufgrund gerichts­in­terner Arbeitsabläufe einige Tage in Anspruch nimmt, werden den Beteiligten zeitnah übersandt und anschließend auf der Internetseite des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts veröffentlicht.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31354

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI