21.11.2024
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Bundesverwaltungsgericht Urteil13.05.2009

Für Eigentümer, der Familien­an­ge­hörigem Nießbrauchsrecht an einer Wohnung erteilt, besteht keine Zweit­woh­nungs­steu­er­pflichtBundes­ver­wal­tungs­gericht hebt Zweit­woh­nungs­steu­er­be­scheid auf

Erteilt ein Eigentümer einem Familien­an­ge­hörigen das Nießbrauchsrecht für eine Wohnung, hat er damit die rechtliche Nutzungs­mög­lichkeit verloren und ist daher auch nicht zweit­woh­nungs­steu­er­pflichtig. Dies hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entschieden.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat in einem Revisi­ons­ver­fahren einen Zweit­woh­nungs­steu­er­be­scheid der Gemeinde Bad Wiessee aufgehoben, weil er an einen falschen Adressaten gerichtet war. Der Kläger ist Eigentümer einer Wohnung, an der seiner Mutter ein Nießbrauchsrecht zusteht. Die gegen die Heranziehung des Klägers zur Zweitwohnungssteuer erhobene Klage hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof im Berufungs­ver­fahren abgewiesen: Die nach Art. 105 Abs. 2a GG erforderliche Verfü­gungs­be­fugnis über die Wohnung stehe dem Kläger zu, weil das Nießbrauchsrecht zugunsten eines Familien­an­ge­hörigen bestellt sei. Darüber hinaus sei er General­be­voll­mäch­tigter seiner Mutter und könne daher grundsätzlich auch die Wohnung nutzen.

Eigentümer hat durch erteiltes Nießbrauchsrecht Nutzungs­mög­lichkeit an Wohnung verloren

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt, weil sie gegen Bundesrecht verstoße. Durch die Bestellung des Nießbrauchs­rechts habe der Kläger die erforderliche rechtlich gesicherte Nutzungs­mög­lichkeit verloren. Diese werde ihm auch nicht allein durch eine Genera­l­vollmacht vermittelt.

Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei mehrjähriger Nichtnutzung einer Zweitwohnung die Annahme gerechtfertigt sein kann, die Wohnung werde nicht für Zwecke der persönlichen Lebensführung, sondern als zweit­woh­nungs­steu­erfreie Kapitalanlage gehalten, kam es hiernach nicht mehr an.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 30/09 des BVerwG vom 13.05.2009

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