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Dokument-Nr. 7860

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Bundesverwaltungsgericht Urteil13.05.2009

Bundes­ver­wal­tungs­gericht bestätigt die Zweit­woh­nungs­ab­ga­ben­satzungZweit­woh­nungs­steu­er­be­scheide der Stadt Main rechtmäßig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Zweit­woh­nungs­steu­er­be­scheide, die die Stadt Mainz gegen Studierende der Universität erlassen hatte, für rechtmäßig erklärt und die dagegen gerichteten Klagen abgewiesen. Die entge­gen­ste­henden Urteile des Verwal­tungs­ge­richts Mainz und des Oberver­wal­tungs­ge­richts Rheinland-Pfalz in Koblenz wurden vom Bundes­ver­wal­tungs­gericht aufgehoben.

Zur Begründung hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht folgendes ausgeführt: Die Zweit­woh­nungs­ab­ga­ben­satzung der Stadt Mainz sei bei verfas­sungs­kon­former Auslegung mit Art. 105 Abs. 2a GG vereinbar. Insbesondere die in der Satzung enthaltene Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht begegne keinen Bedenken. Die Satzung könne nämlich in ihrer inzwischen rückwirkend geänderten Fassung so ausgelegt werden, dass nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht nicht maßgebend seien. Außerdem könne die Satzung so ausgelegt werden, dass nur Personen besteuert würden, denen eine rechtlich gesicherte Nutzungs­mög­lichkeit an der Zweitwohnung zustehe, wie dies durch Art. 105 Abs. 2a GG geboten sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/09 des BVerwG vom 13.05.2009

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