15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 7860

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil13.05.2009

Bundes­ver­wal­tungs­gericht bestätigt die Zweit­woh­nungs­ab­ga­ben­satzungZweit­woh­nungs­steu­er­be­scheide der Stadt Main rechtmäßig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Zweit­woh­nungs­steu­er­be­scheide, die die Stadt Mainz gegen Studierende der Universität erlassen hatte, für rechtmäßig erklärt und die dagegen gerichteten Klagen abgewiesen. Die entge­gen­ste­henden Urteile des Verwal­tungs­ge­richts Mainz und des Oberver­wal­tungs­ge­richts Rheinland-Pfalz in Koblenz wurden vom Bundes­ver­wal­tungs­gericht aufgehoben.

Zur Begründung hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht folgendes ausgeführt: Die Zweit­woh­nungs­ab­ga­ben­satzung der Stadt Mainz sei bei verfas­sungs­kon­former Auslegung mit Art. 105 Abs. 2a GG vereinbar. Insbesondere die in der Satzung enthaltene Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht begegne keinen Bedenken. Die Satzung könne nämlich in ihrer inzwischen rückwirkend geänderten Fassung so ausgelegt werden, dass nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht nicht maßgebend seien. Außerdem könne die Satzung so ausgelegt werden, dass nur Personen besteuert würden, denen eine rechtlich gesicherte Nutzungs­mög­lichkeit an der Zweitwohnung zustehe, wie dies durch Art. 105 Abs. 2a GG geboten sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/09 des BVerwG vom 13.05.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7860

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI