21.11.2024
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Dokument-Nr. 32459

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Bundesverwaltungsgericht Urteil14.12.2022

Weitere Klagen gegen die Feste Fehmarn­bel­t­querung abgewiesenKeine erneute Umwelt­verträg­lichkeits­prüfung erforderlich - vorgesehenen Ausgleichs­maß­nahmen ausreichend

Die zuständige Plan­feststellungs­behörde - das schleswig-holsteinische Amt für Planfest­stellung Verkehr - durfte für die Errichtung der Festen Fehmarn­bel­t­querung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat mit Urteilen vom 3. November 2020 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2019 für den Neubau einer Festen Fehmarn­bel­t­querung von Puttgarden nach Rødby abgewiesen. Nachdem während des damaligen gerichtlichen Verfahrens im Zuge wissen­schaft­licher Forschungs­vorhaben drei weitere Riffe im Bereich der Trasse entdeckt worden waren, hatten die Planfest­stel­lungs­behörde und die Vorhabenträger die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zugesagt. Im Zuge dessen änderte die Behörde mit Planän­de­rungs­be­schluss vom 1. September 2021 den genannten Planfest­stel­lungs­be­schluss, indem es bzgl. dieser Riffe eine Befreiung von dem Beein­träch­tigungs- und Zerstö­rungs­verbot erteilte. Um die Eingriffe auszugleichen, ordnete sie zugleich die Wieder­her­stellung von 17,5 ha Riffstrukturen im Bereich der sogenannten Sagas-Bank südlich von Fehmarn an.

BVerfG weist Klagen gegen Planänderung ab

Zwei Klagen von Umweltverbänden gegen diese Planänderung hatten keinen Erfolg. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat entschieden, dass die Behörde zu Recht von der Durchführung einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen hat. Darüber hinaus war die Erteilung der Befreiung angesichts der herausragenden Bedeutung der Festen Fehmarn­bel­t­querung für die Anbindung Skandinaviens an das trans­kon­ti­nentale Verkehrsnetz gerechtfertigt. Die Beein­träch­tigung der Riffe wird hinreichend dadurch ausgeglichen, dass an anderer Stelle in der Ostsee neue Riffe geschaffen werden. In dem Klageverfahren eines Fährbetriebs gegen eine weitere Änderung des Planfest­stel­lungs­be­schlusses zum Bau der Festen Fehmarn­bel­t­querung haben die Beteiligten einen außer­ge­richt­lichen Vergleich geschlossen und den Rechtsstreit für erledigt erklärt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

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