23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 3407

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil15.11.2006

Selbst­ver­wal­tungs­ga­rantie schützt nicht gegen Höhe der nieder­säch­sischen Samtge­mein­de­umlage

Im Streitfall ging es um die nieder­säch­sische Samtge­mein­de­umlage, die Mitglieds­ge­meinden der Samtgemeinde zu entrichten haben, der sie angehören. Gemeinden eines Landkreises können in Niedersachsen zur Stärkung der Verwal­tungskraft Samtgemeinden bilden. Die klagende Kommune hat sich vorrangig auf ihre Finanzhoheit berufen, die ihr durch die Selbst­ver­wal­tungs­ga­rantie des Grundgesetzes gewährleistet sei. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat entschieden, dass die kommunale Selbst­ver­wal­tungs­ga­rantie nicht so weit reicht.

Die Klägerin wandte sich gegen die von der beklagten Samtgemeinde festgesetzte Samtge­mein­de­umlage für das Haushaltsjahr 1998. Diese Umlage überschritt zusammen mit anderen Umlagen die Summe ihrer Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen, so dass ihr für freiwillige Selbst­ver­wal­tungs­aufgaben, die sie erfüllen wollte, weniger als 1 % der Einnahmen verblieb. Sie meinte, ihr müsste zumindest ein Anteil von 10 % zur freien Verfügung stehen. Dem ist das Verwal­tungs­gericht in erster Instanz insofern gefolgt, als es ihr einen 2-prozentigen Anteil zuerkannt hatte. Auf die Berufung der Beklagten hat das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht die Klage gänzlich abgewiesen.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat das Urteil im Ergebnis bestätigt. Es hat die Auffassung vertreten, dass dieses Umlagesystem aus dem Gewähr­leis­tungs­bereich der kommunalen Selbst­ver­wal­tungs­ga­rantie von Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes herausfalle. Der konkrete durch Umlage erfolgende Finanzausgleich finde seine Rechtfertigung darin, dass die Samtgemeinde die Aufgaben für ihre Mitglieder in deren Einvernehmen erfülle, die auf diese Weise von eigenen Ausgaben entlastet seien. Das Umlageaufkommen verbleibe im kommunalen Raum. Auch der bundes­rechtliche Grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit zwischen Belastung der Kommune und dem Gewicht der die Umlage recht­fer­ti­genden Gründe sei hier nicht verletzt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 62/06 des BVerwG vom 15.11.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3407

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI