15.11.2024
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Dokument-Nr. 2564

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Bundesverwaltungsgericht Urteil21.06.2006

Keine privaten Sportwetten in Bayern

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat ein im Jahre 2002 erlassenes Verbot bestätigt, mit dem einem Wettbüro die Vermittlung von Sportwetten an in Bayern nicht erlaubte Wettunternehmen untersagt wurde.

Eine vor dem 3. Oktober 1990 von einem Hoheitsträger in der damaligen DDR erteilte gewer­be­rechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/06 des BVerwG vom 22.06.2006

der Leitsatz

Das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung derartiger Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen derzeit in Bayern ordnungs­rechtlich unterbunden werden. Eine von einem Hoheitsträger in der früheren DDR erteilte gewer­be­rechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.

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