14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29563

Drucken
Urteil03.12.2020Bundesverwaltungsgericht4 C 6.18, 4 C 7.18 und 4 C 8.18
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil03.12.2020

Erstattungs­regelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßigGewährte Schall­schutz­niveau nicht zu beanstanden

Die Vorschriften der Flugplatz-Schallschutz­maßnahmen­verordnung zur Erstattung von Aufwendungen für Schallschutz­maßnahmen an Bestands­ge­bäuden sind nicht zu beanstanden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Die Kläger begehren die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schall­schutz­maß­nahmen nach der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schall­schutz­maß­nah­men­ver­ordnung - 2. FlugLSV). Sie sind Eigentümer von Wohngrund­s­tücken, die in festgesetzten Lärmschutzzonen des Verkehrs­flug­hafens Frankfurt/Main liegen. Das beklagte Land hat Aufwendungen teilweise als erstat­tungsfähig anerkannt und im Übrigen unter Hinweis auf bereits durchgeführte Schall­schutz­maß­nahmen oder sonst hinreichenden Schallschutz abgelehnt. Der Verwal­tungs­ge­richtshof hat die Klagen mit der Begründung abgewiesen, der Umfang der Erstat­tungs­fä­higkeit sei rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt worden.

BVerwG: Bauschalldämm-Maße bei Bestands­ge­bäuden rechtmäßig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Revisionen zurückgewiesen. Die von den Klägern angegriffenen Regelungen der Flugplatz-Schall­schutz­maß­nah­men­ver­ordnung zur Reduzierung der für Neubauten erforderlichen Bauschalldämm-Maße bei Bestands­ge­bäuden und bereits ertüchtigten Bestands­ge­bäuden (§ 5 Abs. 2 und 3 der 2. FlugLSV) finden im Fluglärm­schutz­gesetz eine ausreichende Ermäch­ti­gungs­grundlage. Auch im Übrigen verstoßen die Bauschalldämm-Maße nicht gegen Vorschriften des Fluglärm­schutz­ge­setzes oder sonstiges höherrangiges Recht. Insbesondere ist auch die Feststellung des Verwal­tungs­ge­richtshofs, das gewährte Schall­schutz­niveau lasse keine unzumutbaren oder gesund­heits­ge­fähr­denden Lärmpegel zu, nicht zu beanstanden.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29563

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI