21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 33926

Drucken
Urteil19.04.2024Bundesverwaltungsgericht3 CN 7.22, 3 CN 11.22 und 3 CN 12.22
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil19.04.2024

Corona-Pandemie: OVG Saarland muss erneut über die Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels im Februar und März 2021 entscheidenFeststellungen genügen nicht, die gerügte Ungleich­be­handlung zu verneinen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat drei Urteile des Ober­verwaltungs­gerichts des Saarlandes zu Schließungen und Beschränkungen des Einzelhandels im Saarland im Februar und März 2021 aufgehoben und die Sachen zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Ober­verwaltungs­gericht zurückverwiesen.

Die Antrag­stel­le­rinnen in den drei Normen­kon­troll­ver­fahren betreiben einen Elektro­nik­fachmarkt, sogenannte Non-Food-Einzel­han­dels­ge­schäfte bzw. Möbel- und Einrich­tungs­häuser. Sie wenden sich gegen die Schließung von Ladengeschäften durch § 7 Abs. 3 der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 18. Februar 2021. Nach dieser Vorschrift war die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels grundsätzlich untersagt; Ausnahmen waren unter anderem für den Lebens­mit­tel­handel und Drogeriemärkte vorgesehen. Wenn der jeweils erlaubte Sortimentsteil im gesamten Warenangebot wesentlich überwog, durften diese Geschäfte auch andere Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich verkauften ("Misch­sor­ti­ments­klausel"). Die Antrag­stel­le­rinnen des Verfahrens BVerwG 3 CN 12.22 wenden sich zudem gegen spätere Fassungen der Norm, die die Öffnung von nicht von den Ausnah­me­re­ge­lungen erfassten Ladengeschäften des Einzelhandels nur zuließ, wenn nach vorheriger Vereinbarung Termine für den Besuch vergeben wurden ("Click & Meet"). Das OVG hat die Unwirksamkeit des § 7 Abs. 3 VO-CP vom 18. Februar 2021 festgestellt. Die Vorschrift habe gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, denn die Zulässigkeit des Verkaufs von Misch­sor­ti­menten durch die privilegierten Betriebe habe die Antrag­stel­le­rinnen gleich­heits­widrig belastet. Im Verfahren BVerwG 3 CN 12.22 hat das OVG die Unwirksamkeit des § 7 Abs. 3 VO-CP vom 18. Februar, 26. Februar und 6. März 2021 festgestellt, soweit die Vorschriften den Betrieb von Einrichtungs- und Möbelhäusern verboten. Auch insoweit hat es einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG bejaht; außerdem hätten die Bestimmungen unver­hält­nismäßig in die Grundrechte der Antrag­stel­le­rinnen eingegriffen.

Tatsa­chen­grundlage zu schmal

Auf die Revisionen des Saarlandes hat das BVerwG die Urteile aufgehoben und die Sachen an das OVG zurückverwiesen. Das OVG hat die Bewertung, die sogenannte Misch­sor­ti­ments­klausel habe gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, auf zu schmaler Tatsa­chen­grundlage getroffen; seine Feststellungen genügen nicht, um einen sachlichen Grund für die gerügte Ungleich­be­handlung zu verneinen. Bei der Annahme, die angegriffenen Vorschriften seien unver­hält­nismäßig und damit unwirksam gewesen, soweit der Betrieb von Möbel- und Einrich­tungs­häusern untersagt war, hat es die Erfor­der­lichkeit der Maßnahmen verneint, ohne - wie geboten - den Einschät­zungs­spielraum und die Typisie­rungs­be­fugnis des Verord­nungs­gebers zu berücksichtigen. Zudem hat es bei der Prüfung der Wirksamkeit von stattdessen in Betracht kommenden Hygie­ne­maß­nahmen allein die Ladengeschäfte der Antrag­stel­le­rinnen betrachtet, ohne die übrigen Möbel- und Einrich­tungs­häuser in den Blick zu nehmen. Mangels hinreichender tatsächlicher Feststellungen konnte das Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht abschließend über die Anträge entscheiden; das hat zur Zurück­ver­weisung der Verfahren an das OVG geführt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33926

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI