15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 2525

Drucken
Urteil15.06.2006Bundesverwaltungsgericht2 C 14.05 u.a.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil15.06.2006

Bundes­ver­wal­tungs­gericht zum Besol­dungs­zu­schuss von Beamten

Beamte im Beitrittsgebiet erhalten auch dann den Zuschuss zur Besoldung, wenn sie die Laufbahn­vor­aus­set­zungen nur teilweise im bisherigen Bundesgebiet erworben haben. Dies entschied das Bundes­ver­wal­tungs­gericht.

Die Beamten in den neuen Bundesländern erhalten eine abgesenkte Besoldung, wenn sie dort erstmals in ein Beamten­ver­hältnis mit Anspruch auf Dienstbezüge berufen worden sind. Um Berufsanfänger, die im bisherigen Bundesgebiet ihre berufliche Qualifikation als Beamte erreicht haben, für den Beamtendienst in den neuen Bundesländern zu interessieren, war nach den bis zum Jahre 1997 geltenden Regelungen vorgesehen, einen Zuschuss zu zahlen, mit dem der Unterschied zwischen der Besoldung Ost und der Besoldung West bis heute ausgeglichen wird.

Auf den Zuschuss haben auch diejenigen Beamten einen Anspruch, die die laufbahn­recht­lichen Anforderungen überwiegend im ehemaligen Bundesgebiet erfüllt haben. Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig entschieden. Zwar müssen sämtliche Befähi­gungs­vor­aus­set­zungen bei ortsbezogener Betrachtung im ehemaligen Bundesgebiet erworben worden sein. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass die fachbezogene Ausbildung und die Prüfung ausschließlich im bisherigen Bundesgebiet absolviert wurden. Im Einzelfall kann es ausreichen, dass der Beamte die Ausbildung und Prüfung zu gleichen Anteilen im bisherigen Bundesgebiet und im Beitrittsgebiet durchgeführt hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/06 des BVerwG vom 15.06.06

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2525

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI