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Dokument-Nr. 32778

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Bundesverwaltungsgericht Urteil29.03.2023

Kein Anspruch auf Infor­ma­ti­o­ns­zugang gegen Bundes­justiz­ministerium in einem Ermittlungs­verfahrenInformations­freiheits­gesetz nicht anwendbar

Das Bundes­mi­nis­terium der Justiz muss keinen Infor­ma­ti­o­ns­zugang zu Unterlagen gewähren, die ein beim General­bun­des­anwalt geführtes straf­recht­liches Ermittlungs­verfahren betreffen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger, ein eingetragener Verein zur Förderung der Infor­ma­ti­o­ns­freiheit, beantragte beim früheren Bundes­mi­nis­terium der Justiz und für Verbrau­cher­schutz den Informationszugang zu einer Weisung des Bundes­mi­nis­teriums an den General­bun­des­anwalt, zu dem gesamten Schriftverkehr in diesem Ermittlungsverfahren sowie zu den vom Bundesamt für Verfas­sungs­schutz und dem General­bun­des­anwalt hierzu gefertigten Gutachten. Das Bundesjustizministerium lehnte den Antrag unter Berufung auf vorrangige Regelungen der Straf­pro­zess­ordnung über den Zugang zu amtlichen Informationen ab. Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz nicht anwendbar - Bundes­jus­tiz­mi­nis­terium als Organ der Rechtspflege tätig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Anwen­dungs­bereich des Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­ge­setzes ist nicht eröffnet, weil er sich allein auf die materielle Verwal­tung­s­tä­tigkeit der Behörden und sonstigen Stellen des Bundes bezieht. Demgegenüber gehören die begehrten Informationen zum Tätig­keits­bereich des Bundes­mi­nis­teriums der Justiz als Aufsichts­behörde hinsichtlich des General­bun­des­anwalts als Organ der Rechtspflege. Das Bundes­jus­tiz­mi­nis­terium ist insoweit selbst als Organ der Rechtspflege tätig. Sämtliche begehrten Unterlagen zu den Ermittlungen und straf­recht­lichen Bewertungen des zur Strafanzeige gebrachten Handelns bilden nach den Tatsa­chen­fest­stel­lungen des Berufungs­ge­richts den Kern der straf­recht­lichen Ermittlungen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

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