18.10.2024
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Dokument-Nr. 33462

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Bundesverwaltungsgericht Urteil09.11.2023

Kein Anspruch auf Infor­ma­ti­o­ns­zugang zu Glückwunsch­schreiben des Bundes­prä­si­denten zum iranischen Natio­na­l­feiertagTätigkeit des Bundes­prä­si­di­alamtes fällt in der Regel nicht in den Anwen­dungs­bereich des IFG

Das Bundes­prä­si­dialamt muss nicht nach dem Informations­freiheits­gesetz (IFG) Kopien der Glückwunsch­telegramme des Bundes­prä­si­denten an den Staats­prä­si­denten der Islamischen Republik Iran anlässlich des Natio­na­l­fei­ertages sowie der dazugehörigen Verwal­tungs­vorgänge und Aktenvermerke zur Verfügung stellen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Ein Reporter hatte die Herausgabe von Kopien der an den iranischen Staats­prä­si­denten gerichteten Schreiben gefordert und sich dabei auf das Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz (IFG) berufen. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Glück­wun­sch­schreiben ein rein präsidentieller Akt

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Anwen­dungs­bereich des IFG ist nicht eröffnet, weil er sich allein auf die materielle Verwal­tung­s­tä­tigkeit der Behörden und sonstigen Stellen des Bundes bezieht. Entscheidend für den Begriff der öffentlichen Verwaltung ist das Regelungsziel des Gesetzes, wie es sich insbesondere unter Berück­sich­tigung der Geset­zes­ma­te­rialien erschließt. Nach der Geset­zes­be­gründung fällt die Tätigkeit des Bundes­prä­si­di­alamtes in der Regel nicht in den Anwen­dungs­bereich des IFG, insbesondere nicht die Vorbereitung präsidentieller Akte des Bundes­prä­si­denten. Die Übersendung eines Glück­wunsch­te­le­gramms des Bundes­prä­si­denten an ein ausländisches Staatsoberhaupt ist ein präsidentieller Akt, den er in seiner Funktion als Staatsoberhaupt in Ausübung seiner allgemeinen Repräsentations- und Integra­ti­o­ns­aufgaben wahrnimmt, die ihm über die von der Verfassung ausdrücklich zugewiesenen Befugnisse hinaus zukommen. Das Bundes­prä­si­dialamt bereitet diesen präsidentiellen Akt vor.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

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