18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.

Dokument-Nr. 33466

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil09.11.2023

Kein vorbeugender Rechtsschutz eines Journalisten auf Unterlassungen des BND bei künftigen AnfragenUnter­las­sungsklage auf vorbeugenden Rechtsschutz unzulässig

Ein Journalist, der zu Pressekontakten einer Behörde mit anderen Medien­ver­tretern recherchiert, kann im Hinblick auf seine erst künftigen Auskunfts­be­gehren nicht verlangen, dass die Behörde auf die Anhörung Betroffener verzichtet. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger ist Journalist bei einer Tageszeitung. Er hatte verschiedene Auskünfte des Bundes­nach­rich­ten­dienstes (BND) zu dessen Einzel­hin­ter­grund­ge­sprächen mit Vertretern anderer Medien verlangt. Vor Erteilung einer Antwort hatte sich der BND in anonymisierter und abstrahierter Form an die betroffenen Medien gewandt, um zu erfragen, ob dort Einwände gegen entsprechende Auskünfte bestünden. Der Kläger verlangte vom BND die Abgabe einer Erklärung, es bei künftigen Recher­chean­fragen zu unterlassen, die betroffenen Medien anzuhören. Der BND lehnte die Abgabe einer entsprechenden Erklärung ab.

Kein vorbeugender Rechtsschutz für künftige Anfragen

Die Unter­las­sungsklage sie ist bereits unzulässig, da sie sich auf künftige Recher­chean­fragen des Klägers zu Hinter­grund­ge­sprächen mit Medien mit nicht näher bekanntem Inhalt bezieht. Vorbeugender verwal­tungs­ge­richt­licher Rechtsschutz setzt voraus, dass der Kläger das von der Behörde erwartete Verhalten konkret bezeichnet, um dem Gericht eine Recht­mä­ßig­keits­prüfung zu ermöglichen. Nach dem Vortrag des BND wird es jedoch bei zukünftigen Recher­chean­fragen betreffend Hinter­grund­ge­spräche nicht in jedem Falle erneut zu einer Anhörung der betroffenen Medien kommen. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer etwaigen Anhörung betroffener Medienvertreter kommt es außerdem einzel­fa­ll­bezogen auf die betroffenen Belange auf Seiten des Klägers wie auch auf Seiten der anderen Medienvertreter an, im Besonderen auf den Schutz ihres Grundrechts der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Gestalt des Recher­che­ge­heim­nisses. Ihre Abwägung ist ohne Kenntnis des näheren Inhalts einer künftigen Recher­cheanfrage des Klägers nicht möglich.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33466

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI