15.11.2024
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Dokument-Nr. 2073

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Urteil14.03.2006Bundesverwaltungsgericht1 C 3.05 und 1 C 11.05
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Bundesverwaltungsgericht Urteil14.03.2006

Zwangsgeld gegen Flugge­sell­schaft aufgehoben

Die im Jahr 2002 gegen die Flugge­sell­schaft British Airways ausgesprochene Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1000 Euro wegen unzulässiger Beförderung von Fluggästen sind rechtswidrig. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die entsprechenden Bescheide der Grenz­schutz­di­rektion Koblenz wegen deren fehlender sachlicher Zuständigkeit aufgehoben und die beklagte Bundesrepublik Deutschland zur Rückzahlung des Zwangsgelds verurteilt.

Das Gericht hat damit im Ergebnis die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.

Zwar hat das inzwischen außer Kraft getretene Ausländergesetz zur Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern gegen Flugge­sell­schaften ermächtigt, die Ausländer ohne erforderlichen Pass oder ohne erforderliches Visum ins Bundesgebiet beförderten (§ 74 Abs. 2, § 63 Abs. 4 Nr. 2 AuslG; vgl. jetzt § 63 Abs. 2 und 3 AufenthaltsG). Das Bundes­mi­nis­terium des Innern hätte aber die Grenz­schutz­di­rektion Koblenz mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern gegen Beför­de­rungs­un­ter­nehmen nur durch eine Rechts­ver­ordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundes­grenz­schutz­ge­setzes von 1994 (jetzt: § 58 Abs. 1 Bundes­po­li­zei­gesetz) betrauen dürfen. Das ist seinerzeit nicht geschehen, sondern erst durch eine Verord­nung­s­än­derung im Juni 2005. Die im Jahr 2001 erfolgte Zustän­dig­keits­über­tragung durch nicht veröf­fent­lichten Behördenerlass genügte hierfür nicht.

Die Entscheidungen des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts haben Auswirkungen auf zahlreiche weitere noch anhängige Zwangs­geld­ver­fahren auch gegen andere Flugge­sell­schaften. Allein gegen British Airways sind damals über 40 – nach diesen Entscheidungen rechtswidrige – Zwangs­geld­be­scheide über insgesamt mehr als 70 000 Euro ergangen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 13/06 des BVerwG vom 14.03.2006

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