18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.

Dokument-Nr. 919

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil30.08.2005

Keine Abschie­bung­s­an­drohung "auf Vorrat"Bundes­ver­wal­tungs­gericht hebt Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf

Abschie­bung­s­an­dro­hungen für den Fall der künftigen Einreise eines Ausländers sind nach dem Asylver­fah­rens­gesetz nur im Rahmen des so genannten Flugha­fen­ver­fahrens zulässig (§ 18 a Abs. 2 AsylVfG). Sonst dürfen derartige Androhungen auf Vorrat gegenüber erfolglosen Asylbewerbern hingegen nicht ausgesprochen werden.

Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig in einem aktuellen Urteil entschieden. Der Entscheidung des Gerichts lag der Fall einer Afrikanerin zugrunde, die im Juli 2000 von der Polizei wegen illegalen Aufenthalts aufgegriffen und in Abschie­bungshaft genommen wurde. Aus der Haft heraus stellte die Ausländerin, deren Nationalität ungeklärt blieb, einen Asylantrag. Nach dessen Ablehnung als offensichtlich unbegründet drohte ihr das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Abschiebung nach Nigeria oder einen anderen aufnah­me­be­reiten Staat an. Ferner wurde ihr die Abschiebung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise nach Deutschland angedroht. Während die Vorinstanzen die Androhung der Abschiebung aus der Haft als rechtmäßig bestätigten, hoben sie die Androhung für den Fall der Wiedereinreise auf.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat sich dieser Rechts­auf­fassung angeschlossen, weil es keine Rechtsgrundlage für eine Abschie­bung­s­an­drohung für den Fall der Wiedereinreise gibt. Hierfür besteht auch kein Bedarf. Auf die auch für den Fall der Abschiebung aus der Haft gesetzlich vorgesehene Abschie­bung­s­an­drohung (§ 34 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 59 AufenthG) kann nämlich auch bei erneuter unerlaubter Einreise zurückgegriffen werden (§ 71 Abs. 5 AsylVfG). Hierfür ist seit Inkrafttreten des Zuwan­de­rungs­ge­setzes am 1. Januar 2005 die bisherige zeitliche Obergrenze von zwei Jahren entfallen. Ein Rückgriff auf die frühere Abschie­bung­s­an­drohung ist nunmehr zeitlich unbegrenzt möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil919

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI