15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.

Dokument-Nr. 3198

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil17.10.2006

Abschie­bungs­verbot für schwer erkrankten AsylbewerberBei Rückkehr nach Angola wäre keine ausreichende medizinische Behandlung möglich

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat eine Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts Lüneburg aufgehoben, mit der es Abschie­bungs­schutz für einen an Sarkoidose erkrankten Asylbewerber aus Angola abgelehnt hat.

Der Kläger hatte in seinem Asylfol­ge­ver­fahren unter Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste geltend gemacht, ihm drohe bei einer Rückkehr in sein Heimatland eine wesentliche Verschlimmerung seiner Erkrankung. Er könne die erforderlichen Corti­son­prä­parate dort nicht erhalten und werde außerdem im Falle einer zusätzlichen Infektion wegen seiner Vorerkrankung bei nicht prompter Behandlung in eine lebens­be­drohliche Lage geraten. Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die Voraussetzungen eines Abschie­bungs­verbots nach § 60 Abs. 7 Aufent­halts­gesetz verneint, weil sich aus den Attesten keine alsbald eintretende lebens­be­drohliche Situation für den Kläger ergebe. Das Hinzutreten weiterer Ursachen - wie etwaiger Infektionen - in Angola sei nicht zu berücksichtigen.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen. Es hat unter Hinweis auf seine Rechtsprechung betont, dass bei einer individuellen Krankheit wie Sarkoidose die Voraussetzungen für ein Abschie­bungs­verbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG schon dann vorliegen, wenn dem Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr dadurch droht, dass sich seine Erkrankung aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsstaat wesentlich verschlimmert. Eine extreme, lebens­be­drohende Gefahr ist dafür nicht erforderlich. Etwas anderes gilt lediglich bei Gefahren, denen die Bevölkerung oder eine Bevöl­ke­rungs­gruppe im Heimatland allgemein ausgesetzt ist, weil dann zunächst die Innen­mi­nis­terien über die Gewährung von Abschie­bungs­schutz zu entscheiden haben und eine Einzel­fa­l­l­ent­scheidung nur bei extremen Allge­mein­ge­fahren zulässig ist (§ 60 Abs. 7 Satz 2, § 60 a Abs. 1 AufenthG). Entgegen der Ansicht des Oberver­wal­tungs­ge­richts sind ferner sämtliche Umstände im Herkunftsstaat, die zu einer Verschlimmerung der Erkrankung beitragen können, in die Gefah­ren­prognose mit einzubeziehen, also auch ein mögliches höheres Infek­ti­o­ns­risiko für den Kläger in Angola. Da das Oberver­wal­tungs­gericht dies nicht beachtet hat, wird es die Sache erneut anhand der richtigen Maßstäbe zu prüfen haben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 55/06 des BVerwG vom 17.10.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3198

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI